EKD-Migrationsbeauftragter kritisiert neues Abschiebegesetz

EKD-Migrationsbeauftragter kritisiert neues Abschiebegesetz
Der Migrationsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Rekowski, kritisiert die vom Bundestag verabschiedeten Verschärfungen im Asyl- und Abschieberecht.

"Es ist nicht zu akzeptieren, dass Menschen, die zur Ausreise verpflichtet sind, nun in regulären Strafanstalten untergebracht werden sollen", sagte Rekowski am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Düsseldorf. Das widerspreche auch Urteilen des Europäischen Gerichtshofs.

Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland kritisierte auch die vorgesehenen Leistungskürzungen für Flüchtlinge, die nicht an der Klärung ihrer Identität mitwirken oder die bereits in einem anderen EU-Land anerkannt sind. Welche Auswirkungen diese Regelung für Betroffene und ihre Familien habe, "scheint die Mehrheit der Politikerinnen und Politiker im Bundestag ebenso wenig bedacht zu haben wie die negativen Auswirkungen auf das Bemühen um eine erfolgreiche Integration", sagte Rekowski. Das gelte auch für die Einführung einer "Duldung light" mit Arbeitsverbot und Wohnsitzauflage für ausreisepflichtige Ausländer, die nach Meinung der Behörden selbstverschuldet ohne Papiere sind.

Der evangelische Theologe forderte die Beachtung der Menschenrechte in der Asylpolitik und warf den Regierungsparteien indirekt Populismus vor. "Grundsätzlich sollte in einem Rechtsstaat gelten: Asylrechtliche Regelungen müssen sich stets konsequent an den Menschenrechten orientieren und nicht an den vermuteten Erwartungshaltungen von gesellschaftlichen Mehrheiten", sagte er.

Der Bundestag hatte am Freitag das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" verabschiedet. Das Gesetz sieht erweiterte Befugnisse für die Behörden vor, um Ausreisen durchzusetzen. Dazu zählen Sanktionen für Asylbewerber, die ihre Identität nicht preisgeben wollen, verschärfte Regelungen zur Abschiebehaft und Leistungskürzungen. Um die Zahl der Haftplätze zu erhöhen, können Flüchtlinge in Abschiebehaft auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden.