Bischof zu neuen Asyl-Regeln: Greifen tief ins Leben Geflüchteter ein

Bischof zu neuen Asyl-Regeln: Greifen tief ins Leben Geflüchteter ein
Die neuen Regeln für den Umgang mit Flüchtlingen werden von den Kirchen mit Sorge gesehen. Familien und Kinder in Einrichtungen mit starken Einschränkungen unterzubringen, widerspreche dem christlichen Menschenbild, sagte der EKD-Flüchtlingsbischof.

Berlin (epd). Der Flüchtlingsbeauftragte der evangelischen Kirche, Christian Stäblein, sieht in den am Freitag beschlossenen Regeln zur Umsetzung der EU-Asylreform einen großen Einschnitt. „Die geplanten Regelungen greifen tief in das Leben von Geflüchteten ein“, erklärte der Beauftragte für Flüchtlingsfragen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). „Wenn sogar Familien und Kinder in speziellen Einrichtungen mit starken Einschränkungen leben oder gar in Haft genommen werden sollten, widerspricht das unserem christlichen Menschenbild und dem Gebot der Humanität“, sagte der Berliner Bischof.

„Geflüchtete sind Menschen. Wie wir ihnen begegnen, zeigt, wie ernst wir es mit Nächstenliebe, Verantwortung und Rechtsstaat meinen“, erklärte Stäblein. Er begrüßte zugleich, dass für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen der Arbeitsmarktzugang mit dem Gesetz weiter erleichtert wird. „Nun kommt es darauf an, dass es in der Praxis auch möglich wird“, sagte er.

Bundestag verabschiedet Asyl-Reform

Der Bundestag hatte am Freitag Änderungen im Asylrecht beschlossen, bei denen es vor allem um den Umgang mit neu ankommenden Schutzsuchenden geht. Umgesetzt wird damit das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas), das EU-Staaten verpflichtet, Asylverfahren an EU-Außengrenzen zu etablieren, bei denen insbesondere Menschen mit geringer Chance auf Schutz festgehalten werden sollen, bis ihr Antrag bearbeitet ist.

Darüber hinaus wird den Bundesländern ermöglicht, in sogenannten Sekundärmigrationszentren die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen zu beschränken, die über eine EU-Binnengrenze gekommen sind. Auch Familien mit Kindern könnten dort untergebracht werden. Kinder in Haft zu nehmen, soll aber nur in absoluten Ausnahmen möglich sein.