Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag neue Regelungen für Asylverfahren und die Unterbringung von Schutzsuchenden beschlossen. Mit den Gesetzen setzt Deutschland die 2024 vereinbarte EU-Asylreform um. Sie verpflichtet die EU-Staaten, bis Mitte Juni Asylverfahren an EU-Außengrenzen zu etablieren, bei denen insbesondere Menschen mit geringer Chance auf Schutz festgehalten werden sollen, bis ihr Antrag bearbeitet ist. Die deutschen Pläne enthalten aber auch Regelungen, die den Umgang mit Flüchtlingen, die über andere EU-Staaten nach Deutschland kommen, grundlegend ändern könnten.
Ziel der Regelungen sind schnellere Verfahren und eine konsequentere Abschiebung von Menschen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Deutschland muss das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) für seine Schengen-Außengrenzen an Flug- und Seehäfen erfüllen. Über diese Grenzen kommen aber nur wenige Schutzsuchende: 2025 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums gerade einmal 1.087 Asylgesuche an einer deutschen Schengen-Außengrenze registriert, während insgesamt in dem Jahr mehr als 113.000 Asylerstanträge gestellt wurden. Die meisten Flüchtlinge kommen über eine EU-Binnengrenze, für die nach der Dublin-Regel eigentlich ein anderer Mitgliedstaat zuständig sein müsste.
Geplante Migrationszentren stoßen auf Kritik
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesländer für diese Schutzsuchenden künftig sogenannte Sekundärmigrationszentren einrichten können. Das Bundesgesetz würde ihnen erlauben, erwachsenen ausreisepflichtigen Flüchtlingen das Verlassen dieser Zentren gänzlich zu untersagen. Für Kinder und deren Sorgeberechtigte dürfte die Bewegungsfreiheit zumindest nachts eingeschränkt werden. Zudem sollen Leistungskürzungen dafür sorgen, dass Flüchtlinge, für die Deutschland nicht zuständig ist, das Land verlassen.
Bei Teilen der Opposition stößt diese Regelung auf heftige Kritik. Der Grünen-Abgeordnete Lukas Benner und die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger kritisierten mit gleichen Worten, dass dort „Menschen de facto weggesperrt“ werden sollen. Das sei verfassungsrechtlich problematisch, sagte Benner. „Sie berauben Menschen auf der Flucht ihrer Würde“, sagte Bünger.
Der AfD gingen die Regelungen nicht weit genug. Der AfD-Abgeordnete Maximilian Krah forderte, jeden Neuankömmling in Grenzverfahren festzuhalten. Alle drei Oppositionsfraktionen lehnten die Gesetzentwürfe ab. Sie wurden im Bundestag in namentlicher Abstimmungen mit der Mehrheit von 309 Stimmen verabschiedet. Mit Nein stimmten 261 Abgeordnete, zwei enthielten sich.
Dobrindt: „Schärfen und härten Migrationspolitik“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte in der abschließenden Bundestagsdebatte seine Gesetzentwürfe. Geas sei „die europäische Lösung“. Mit der deutschen Umsetzung „schärfen und härten wir die Migrationspolitik“, sagte er. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), verteidigte auch die geplanten Zentren für Dublin-Fälle. Man könne sich „mit der tausendfachen Selbstzuweisung von Asylbewerbern“ nicht abfinden, sagte er. Ob und mit welchen Regeln die Zentren eingerichtet werden, müssen nun die Bundesländer entscheiden.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede stellte heraus, dass die EU-Reform auch einen Solidaritätsmechanismus enthält, der EU-Staaten, die weniger Flüchtlinge als andere aufnehmen, zur Unterstützung verpflichtet. Die SPD hatte gegenüber dem Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren auch Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung geflüchteter Kinder und für einen früheren Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt verhandelt. Wie das Innenministerium mitteilte, gilt aber für Dublin-Fälle weiter, dass sie erst nach sechs statt drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen dürfen.


