Bischof unterzeichnet Gesetz zur Missbrauchs-Entschädigung

epd-bild/Heike Lyding
Bischof Tobias Bilz spricht auf der EKD-Synode 2024 in Würzburg. Damals wurde ein Modell für Entschädigungszahlungen an Opfer sexualisierter Gewalt vorgestellt.
Landeskirche Sachsen
Bischof unterzeichnet Gesetz zur Missbrauchs-Entschädigung
Das Thema sexualisierte Gewalt beschäftigt die evangelische Kirche schon seit Jahren. In Sachsen fehlte es zuletzt an konkreten Zusagen für Betroffene. Doch weitere Verzögerungen lässt Landesbischof Bilz nicht mehr zu.

"Wir müssen der Wahrheit ins Auge sehen und konsequent handeln" - so hatte Sachsens Landesbischof Tobias Bilz die Veröffentlichung der bundesweiten evangelischen Missbrauchsstudie 2024 kommentiert. Das Forschungsprojekt offenbarte ein höheres Ausmaß sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche als bis dahin angenommen. Ein unabhängiges Team stellte für den Zeitraum von 1946 bis 2020 mindestens 1.259 mutmaßliche Täter und 2.225 Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kirche und Diakonie fest und schätzte die Dunkelziffer als deutlich höher ein.

Stets hat Bilz öffentlich betont, dass die Aufarbeitung dieser Taten vorankommen muss. Doch in seiner eigenen Landeskirche in Sachsen stieß der stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) teilweise auf massiven Widerstand. Zuletzt blockierte die Kirchenleitung in Dresden ein von der sächsischen Landessynode im März beschlossenes Gesetz zu bundesweit einheitlichen Regelungen, die die EKD 2025 erarbeitet hatte.

Wochenlang wurde die Kontroverse zu den sogenannten Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt ausgefochten und zum Teil wohl auch ausgesessen. Aus dem Dresdner Landeskirchenamt hieß es dazu immer wieder, es gebe noch Abstimmungsbedarf. Doch jetzt zog der Bischof die Reißleine und unterzeichnete kraft seines Amtes das entsprechende Gesetz für seine Landeskirche.

Kirche hat Schaden genommen

"Ich tue dies in Verantwortung vor den Betroffenen, die in unserer Kirche Leid erlitten haben, in Verantwortung vor unserer Kirche, die in den letzten Wochen durch die Diskussionen Schaden genommen hat, und in Verantwortung vor der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Deutschland", erklärte er im Anschluss.
Die bundesweiten Regelungen sehen individuelle Leistungen ohne Obergrenze sowie zusätzliche Pauschalleistungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro vor, wenn die Tat nach heutigen Maßstäben strafrechtlich relevant war. Dies soll sicherstellen, dass die Leistungen sich am oberen Ende ziviler Schmerzensgeldregelungen einordnen. Die 20 Gliedkirchen der EKD hatten der Richtlinie nach und nach zugestimmt. Sachsen war das Schlusslicht.

Ursprünglich sollte die Richtlinie im Januar bereits in allen Landeskirchen und Diakonie-Verbänden gelten. Selbst die sächsischen Synodalen hatten offenbar das Vertrauen in die rechtmäßigen Abläufe ihrer Landeskirche verloren, zumindest ein Teil von ihnen. Fast die Hälfte der 80 Mitglieder der Landessynode meldeten sich kurz nach Pfingsten mit einer öffentlichen Erklärung zu Wort, in der sie die "unverzügliche" Umsetzung der EKD-Regelungen forderten.

Bisherige Präsidentin keine Synodale mehr

Das Fass zum Überlaufen hatte offensichtlich auch die Tatsache gebracht, dass eine der engagierten Befürworterinnen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche, die bisherige sächsische Synodalpräsidentin Bettina Westfeld, der neuen Synode gar nicht mehr angehören wird. Die Kirchenleitung habe sie nicht wieder berufen, hieß es aus dem Landeskirchenamt ohne weitere Erklärung. Es sei eine geheime Wahl gewesen.

Bisher zählt Sachsens Landeskirche 148 Betroffene sexueller Gewalt sowie 88 Beschuldigte. Seit 2020 wurden an 62 Betroffene Anerkennungsleistungen in Höhe von 761.000 Euro gezahlt.

Fehlende Transparenz

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dürften nun auch Betroffene erst einmal aufatmen. Der Betroffene Frank Hadlich-Theml kritisierte: "Die Taktik des Aussitzens ist uns vertraut, aber ich dachte, wir sind einen Schritt weiter." Es fehle an Transparenz und oft auch an Bereitschaft zur Unterstützung.

Die Unterzeichnung des Gesetzes zu den Anerkennungsleistungen durch den Bischof ist ein wesentlicher Schritt. Doch die Arbeit ist noch lange nicht beendet: Jetzt geht es um die konkrete Umsetzung des vollzogenen Gesetzes. Laut einem Beschluss der Kirchenleitung soll das Landeskirchenamt bis zum 21. August die dazu "notwendigen rechtlichen Regelungen" vorlegen. Nach dem Szenario der vergangenen Wochen ist anzunehmen, dass weiterhin Diskussionsbedarf besteht.