Priester wegen Missbrauchs verurteilt

Priester aus Erzbistum Freiburg verurteilt
Peter Kneffel/dpa
Der 58-jährige Priester (rechts) soll 2005 zwei Jugendliche nach dem Oktoberfest missbraucht haben. Nun wurde er vom Münchner Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt.
Konsequenzen der Kirche gefordert
Priester wegen Missbrauchs verurteilt
Ein Priester aus dem Erzbistum Freiburg ist vom Landgericht München wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Besitzes jugendpornografischer Inhalte zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese Freiburg begrüßt das Urteil, fordert jedoch konkrete Konsequenzen durch das Bistum.

Das Landgericht München hat einen Ordenspriester aus dem Erzbistum Freiburg zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das berichtet unter anderem der Bayrische Rundfunk. Das Gericht befand den Geistlichen für schuldig, sich im Jahr 2005 nach dem Oktoberfest an zwei betrunkenen minderjährigen Jugendlichen aus seiner Pfarrgemeinde vergangen zu haben. Zudem wurde er wegen Besitzes jugendpornografischer Inhalte verurteilt.

Der Betroffenenbeirat der Erzdiözese Freiburg bezeichnet das Urteil in einer Pressemitteilung als wichtiges Signal. In Fällen sexualisierter Gewalt im kirchlichen Umfeld komme es häufig nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung, etwa weil Taten verjährt seien oder Beschuldigte bereits verstorben seien. Dass ein noch lebender Kleriker vor einem Gericht verurteilt worden sei, habe deshalb Seltenheitswert.

Nach Angaben des Beirats wurde das Verfahren erst möglich, weil sich einer der Betroffenen im Jahr 2023 an das Bistum gewandt hatte. Für die damals betroffenen Jugendlichen sei das Urteil von großer Bedeutung. Ihre Glaubwürdigkeit werde damit bestätigt. Einer der Betroffenen habe berichtet, dass er über Jahre selbst an den Geschehnissen gezweifelt habe, weil ihm lange Zeit nicht geglaubt worden sei.

Der Betroffenenbeirat verweist zugleich auf strukturelle Probleme im kirchlichen Umfeld. Priester würden insbesondere in kleineren Gemeinden häufig stark idealisiert. Das könne Abhängigkeiten schaffen und es Betroffenen erschweren, gehört zu werden.

Das Erzbistum Freiburg erklärte nach dem Urteil, die Taten erfüllten die Verantwortlichen mit Scham. Der Betroffenenbeirat nimmt diese Erklärung zur Kenntnis, betont jedoch, dass Scham allein kein Schutzkonzept sei. Auf selbstkritische Worte müssten nun konkrete Maßnahmen folgen.

Der Beirat fordert unter anderem Klarheit darüber, welche kirchenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen das Urteil für den Priester haben wird. Zudem müsse geklärt werden, ob der Verurteilte nach Verbüßung seiner Haftstrafe in sein Kloster zurückkehren dürfe und wie das Bistum die Betroffenen künftig unterstützen werde.