Neue Vorwürfe gegen Kölner Erzbischof Woelki

Kardinal Rainer Maria Woelki
Roberto Pfeil/dpa
Gegen den Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln, sind weitere Vorwürfe erhoben worden.
Missbrauchsskandal
Neue Vorwürfe gegen Kölner Erzbischof Woelki
Hat der Kölner Erzbischof Woelki in einem Fall grenzverletzenden Verhaltens einen Anfangsverdacht nicht gemeldet und den beschuldigten Kleriker sogar befördert? Ein Medienbericht sieht Hinweise darauf in einem unabhängigen Gutachten.

Im Zusammenhang mit der erneuten Prüfung eines Verdachtsfalls von sexuell grenzverletzendem Verhalten im Erzbistum Köln erhebt ein unabhängiges Gutachten Vorwürfe gegen Erzbischof Rainer Maria Woelki. Es geht um den Fall eines beschuldigten Priesters, der in die 25-jährige Amtszeit des früheren Kölner Erzbischofs Joachim Meisner zurückreicht und den die Unabhängige Aufarbeitungskommission des Erzbistums Kölns in ihrem zweiten Zwischenbericht einer Neubewertung unterzogen hat.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Dienstag, online) berichtete über den Fall. Der Zwischenbericht, der laut FAZ am Dienstag online gestellt wurde, bemängelt, dass Kardinal Woelki trotz Anzeigen von Fehlverhalten gegen einen Kleriker diesen 2015 in eine Funktion mit Personalverantwortung befördert haben soll.

Erste Vorwürfe sollen laut dem Zwischenbericht bereits in Meisners Amtszeit (1989 bis 2014) anonym vorgebracht worden sein. 2014 sei es zu weiteren anonymen sowie nicht anonymen Meldungen gekommen, heißt es in dem Zwischenbericht der Kommission, der auf den 26. März datiert ist.

Keine Meldung an die Staatsanwaltschaft 

Die damals bekannten Vorwürfe hätten laut Zwischenbericht einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründet und daher den damals gültigen Leitlinien zufolge sowohl der Staatsanwaltschaft als auch dem Vatikan gemeldet werden müssen. Mittlerweile soll der Verdacht der Staatsanwaltschaft gemeldet worden sein, zudem soll der Kleriker auch nicht mehr auf dem Posten sein.

Der Fall ist bereits in dem juristischen Gutachten aus dem Jahr 2021 enthalten, das das Erzbistum in Auftrag gegeben hatte. In dem Gutachten ist der Fall in dem Kapitel "Kurzdarstellung der Aktenvorgänge ohne/mit nicht sicher festgestellten Pflichtverletzungen" beschrieben. Damals hatten die Juristen Woelki keinerlei Pflichtverletzungen nachgewiesen.

Neubewertung durch die Kommission

Die FAZ berichtet weiter, dass der nun veröffentlichte Zwischenbericht nicht in seiner ursprünglichen Form online gestellt worden sein soll. Ursprünglich sei in einer Fußnote zu dem Fall ein "objektiver Verstoß gegen die Meldepflicht" festgestellt worden. Die Unabhängige Kommission soll sich demnach in ihrer Neubewertung der Einschätzung der erst 2015 gegründeten Stabsstelle für Intervention des Erzbistums angeschlossen haben. Die Stabsstelle hatte die Akten zu dem Fall jedoch laut Zwischenbericht erst drei Jahre nach ihrer Gründung erhalten.