Regierung will gegen Porno-Deepfakes schnell vorgehen

Portrait der Schauspielerin Collien Fernandes
Daniel Bockwoldt/dpa
Die Schauspielerin Fernandes wehrt sich seit einigen Jahren gegen sogenannte Deepfake-Videos von sich mit pornografischen Inhalten und hat die Bedrohung durch digitale Gewalt an ihrem eigenen Beispiel öffentlich gemacht.
Zu Collien Fernandes
Regierung will gegen Porno-Deepfakes schnell vorgehen
Der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes rückt die Gewalt durch sexualisierte Fake-Darstellungen von Frauen erneut in den Fokus. Bundesjustizministerin Hubig will die Strafverfolgung verbessern und dafür bald einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die Anzeige der Schauspielerin Collien Fernandes wegen sexualisierter Deepfakes bringt Tempo in die Debatte um einen besseren Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt. Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte am Freitag in Berlin, ein entsprechender Gesetzentwurf sei "praktisch fertig" und werde "in sehr kurzer Zeit" veröffentlicht. Hubig will demnach das Erstellen gefälschter Pornodarstellungen unter Strafe stellen. Täter sollten sich nicht mehr sicher fühlen können, sondern damit rechnen müssen, dass sie bekannt und wirksam strafrechtlich verfolgt werden, sagte sie den Sendern RTL/ntv.

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte der "Bild"-Zeitung (Freitag, online), die Berichte über die Leidensgeschichte von Collien Fernandes machten ihn betroffen. "Gegen solche Straf- und Schandtaten müssen wir mit aller Härte vorgehen", sagte er.

Die Schauspielerin Fernandes wehrt sich seit einigen Jahren gegen sogenannte Deepfake-Videos von sich mit pornografischen Inhalten und hat die Bedrohung durch digitale Gewalt an ihrem eigenen Beispiel öffentlich gemacht. Inzwischen hat sie eine Person in ihrem nächsten familiären Umfeld angezeigt und wirft ihr unter anderem Identitätsdiebstahl und sexualisierte Gewalt vor. 

Erstellen von Porno-Bildern soll strafbar sein

In einem online veröffentlichten Interview mit dem "Spiegel" konkretisierte Hubig ihre Gesetzespläne. Sie wolle Strafbarkeitslücken bei pornografischen sogenannten Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt schließen. Dafür wolle sie im Frühjahr ein digitales Gewaltschutzgesetz vorlegen. "Damit will ich auch ein Signal setzen und Grenzen aufzeigen", sagte die SPD-Politikerin.

In bestimmten Fällen könne heute bereits der Straftatbestand der Verletzung des Rechts am eigenen Bild greifen. "Außerdem können Betroffene zivilrechtlich gegen solche Fakes vorgehen", sagte die Ministerin. Allerdings müsse es für Betroffene leichter werden, gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte im Netz vorzugehen.

Es müsse auch einen Unterschied machen, "ob ich solche Aufnahmen an eine einzelne Person schicke oder über einen riesigen Account verbreite". "An den Details arbeiten wir im Moment noch", sagte Hubig zu dem Vorhaben, das bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag aus dem vergangenen Jahr erwähnt wird.

"Es tauchen ständig neue Phänomene auf"

Hubig räumte ein, dass die Strafverfolgung angesichts der Taten im digitalen Raum komplex sei. "Wir haben es mit internationalen Konzernen und Netzwerken zu tun, und es tauchen ständig neue Phänomene auf", sagte sie. Es sei extrem schwer, "da ganz vor die Welle zu kommen".

Um der Überlastung der Justiz etwas entgegenzusetzen, brauche es modernere und schnellere Verfahren sowie mehr Personal. "Dazu wollen wir den Ländern in dieser Legislaturperiode fast eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung stellen", sagte die Bundesministerin.

Auch wolle sie die Rechte der Betroffenen stärken: "Es soll möglich werden, Accounts von Tätern per richterlicher Anordnung sperren zu lassen, wenn sie massiv Recht verletzen. Betroffene sollen auch in Zivilverfahren bessere Auskunftsrechte darüber bekommen, wer hinter digitalen Fakes steckt", sagte sie.

Frauenrat: Justiz auf diese Gewalt nicht vorbereitet

Eine gesetzliche Regelung gegen pornografische Fakes im Netz wird auch von der Union unterstützt. "Wir müssen uns jetzt damit befassen, eine gesetzliche Grundlage zur Strafbarkeit von Deepfakes zu schaffen, was die Erstellung und Verbreitung angeht", sagte Frauenministerin Karin Prien (CDU) dem "Stern". Die frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König (CDU), nannte es einen "unhaltbaren Zustand", dass Frauen im digitalen Raum nicht wirksam geschützt würden, "während Täter und Plattformen von der Zerstörung weiblicher Biografien profitieren".

Einen besseren gesetzlichen Schutz vor sexueller Gewalt im Internet forderte auch die Organisation UN Women Deutschland. Es sei zudem geboten, Richter:innen sowie andere Entscheidungsträger mit Blick auf digitale und insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt zu schulen, erklärte sie in Bonn.

Für den Deutschen Frauenrat zeigt der Fall Fernandes, dass es in Deutschland dringenden Handlungsbedarf gibt. Dass sie sich für eine Anzeige in Spanien entschieden habe, zeige einmal mehr: "Unser Rechtssystem ist auf diese Form der Gewalt nicht vorbereitet", sagte die Gewaltschutz-Expertin Sylvia Haller.

"ichbinhier": Bei digitaler Gewalt externe Hilfe in Anspruch nehmen

Die Schauspielerin Collien Fernandes berichtet von digitalen Gewalterfahrungen. Der Hamburger Verein "ichbinhier" rät Betroffenen zu externer Hilfe. Menschen sollten zudem regelmäßig prüfen, welche Inhalte über sie online zu finden sind. "ichbinhier" rät Menschen, regelmäßig zu überprüfen, welche Inhalte über sie im Netz verfügbar sind. "Schon die Eingabe des eigenen Namens in einer Suchmaschine kann zu wichtigen Ergebnissen führen", sagte Vorständin Juliane Chakrabarti dem Evangelischen Pressedienst.

Chakrabarti sagte, die Veröffentlichung durch Täterinnen oder Täter aus dem privaten Umfeld sei "besonders komplex, weil die Betroffenen befürchten müssen, dass weitere intime Details im Falle der Berichterstattung den Weg in die Öffentlichkeit finden". "ichbinhier" rate Betroffenen, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, "um sich mit den widersprüchlichen Emotionen auseinanderzusetzen, die Privatsphäre zu schützen und weitere Stigmatisierung zu vermeiden". Dazu gehörten Beratungsstellen oder spezialisierte Rechtsberatungsangebote wie "HateAid" (Berlin).

Auch die Meldung der Inhalte an die Plattformen, auf denen sie zu sehen sind, oder die Erstattung von Strafanzeigen seien wichtige erste Schritte, so Chakrabarti. Plattformen seien verpflichtet, entsprechende Inhalte zu löschen.
Chakrabarti gab allerdings zu bedenken, dass gerade bildbasierte Inhalte teils sekundenschnell in riesigen Mengen über private Accounts verbreitet würden. Betroffene fänden diese Inhalte nicht so schnell, wie sie weitergeschickt würden. "Hier lohnt sich möglicherweise die Inanspruchnahme von bezahlten Unterstützungsangeboten", meint Chakrabarti. Einrichtungen wie "HateAid" oder Fachanwälte für Medienrecht könnten den richtigen Weg aufzeigen.