Farbanschlag auf Bremer Kirche: Polizei prüft Bekennerschreiben

Bekennerschreiben nach Farbbeutelanschlag auf Kirche in Bremen
©Jan Brunkenhöver/Bremische Evangelische Kirche
Die St. Martini Kirche Bremen wurde in der Nacht zum Sonntag mit Farbe beschmiert. Jetzt prüft der Staatsschutz der Polizei ein Bekennerschreiben.
Farbanschlag auf Bremer Kirche: Polizei prüft Bekennerschreiben
Nach einem Farbanschlag auf die Bremer St. Martinikirche in der Nacht zum Sonntag prüft der Staatsschutz der Polizei ein Bekennerschreiben. Es sei am Montag beim Bremer TV-Nachrichtenmagazin "buten & binnen" eingegangen, wie der Sender Radio Bremen und die Polizei übereinstimmend berichteten.

Den Ermittlern zufolge stammt es von einer Gruppe, die den "Flinta-Personen" nahe steht - die Abkürzung steht für Frauen, Lesben und nicht-männliche Personen.

Die Innenstadtkirche ist die frühere Predigtstätte des wegen Volksverhetzung verurteilten Pastors Olaf Latzel. Nach eigenen Angaben nahmen die Verfasser den Weltfrauentag zum Anlass, um die Kirche mit Farbe zu "verschönern". Der Polizei zufolge zeigen Bilder einer Überwachungskamera, wie vier maskierte Personen gegen 2.30 Uhr mit umgebauten Feuerlöschern die Außenwände der Kirche bespritzen. Dabei verteilten sie rote, blaue und lila Farbe großflächig und verschmutzten dabei auch historische Kirchenfenster.

Rückansicht der St. Martinikirche, die die Schädigungen der Kirchenfenster zeigt.

Der leitende Bremer Theologe Bernd Kuschnerus kritisierte am Montag solche Attacken als inakzeptabel: "Sie sind in einer Demokratie kein legitimes Mittel der Meinungsäußerung", sagte der Pastor und Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche.

Pastor Olaf Latzel war im November des vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht der Hansestadt wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro verurteilt worden. Er habe in einem Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle angestachelt und ihre Menschenwürde angegriffen, befand das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Latzel Berufung eingelegt hat. Bis zu einer endgültigen Entscheidung enthob ihn die Kirchenleitung vorläufig des Dienstes, ein schon Monate zuvor eingeleitetes kirchliches Disziplinarverfahren ruht.