EKKW gibt Handreichung für Bestattungen in der Corona-Krise heraus

Beerdigung in Corona-Zeiten
© epd-bild/Friedrich Stark
Zu den Massnahmen gegen die Corona-Pandemie gehört im Zuge der Kontaktsperre, dass Trauernde nur noch im engsten Familien- und Freundeskreis am Grab stehen dürfen, jeder allein mit seinen Tränen.
EKKW gibt Handreichung für Bestattungen in der Corona-Krise heraus
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck hat angesichts der Corona-Krise eine Arbeitshilfe mit dem Titel "Kirchliches Bestatten in der Corona-Krise" herausgegeben.

In dem vom Evangelischen Studienseminar und einer Arbeitsgruppe der Liturgischen Kammer erarbeiteten Papier finden sich zahlreiche Vorschläge und Hinweise, wie kirchliches Handeln im Trauerfall angesichts der veränderten Lage aussehen könnte. "Trauer lässt Menschen eigentlich zusammenrücken. Nun müssen sie auf Abstand gehen. Mag der Kopf das nachvollziehen können, ist es doch atmosphärisch und emotional eine Herausforderung", heißt es in der Handreichung.

Hingewiesen wird in dem Papier auch auf die unterschiedlichen Bestimmungen, die in den einzelnen Landkreisen und Kommunen für Trauerfeiern, insbesondere im Blick auf mögliche Begrenzung der Personenzahl, gelten. Je nach Lage sei daher zu überlegen, größere, öffentliche Trauerfeiern oder Urnenbeisetzungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, heißt es.

Ein direkter Kontakt der Seelsorger mit unter Quarantäne stehenden oder nachweislich am Coronavirus erkrankten Personen im häuslichen Kontext sollte unterbleiben, empfiehlt das Papier. Generell sei ein telefonischer Kontakt sinnvoll, bei entsprechenden technischen Voraussetzungen sei auch eine Videokonferenz möglich. Wenn ein direktes Gespräch in einem Raum stattfinden solle, böten sich große Räume wie etwa Gemeindehaus oder Kirche an, wo der erforderliche Abstand gewahrt werden könne.

Falls die Situation eintrete, dass an einer Bestattung gar keine Angehörigen mehr teilnehmen dürften oder könnten, sollten die vor Ort Handelnden für eine Erinnerungskultur sorgen. So könnten etwa für die Hinterbliebenen mit deren Zustimmung Fotos gemacht und auch ein Video von der Trauerfeier aufgenommen werden.

Am Eingang des Friedhofs oder in der Kirche können zudem Gedenkorte geschaffen werden. In der Kirche sei beispielsweise eine Nische mit Tisch, Kerzen und Fotos der Verstorbenen denkbar. "Solche Gedenknischen geben den Verstorbenen einen Ort und Zusammenhang. Sie überbrücken die Zeit zwischen den kleinen Trauerfeiern bis hin zu den öffentlichen Gedenkfeiern", heißt es. In der Handreichung finden sich darüber hinaus noch liturgische Entwürfe für verschiedene Trauersituationen.