Spahn: Ambulante Krankenpflegedienste sollen Tariflohn zahlen

Jens Spahn will Mitarbeiter Ambulante Krankenpflegedienste künftig nach Tarif bezahlen.
Foto: Britta Pedersen/dpa
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will Mitarbeiter Ambulante Krankenpflegedienste künftig nach Tarif bezahlen.
Spahn: Ambulante Krankenpflegedienste sollen Tariflohn zahlen
Stiftung: Lohndumping in der Pflege wird nicht beendet
Ambulante Krankenpflegedienste sollen ihre Mitarbeiter nach Worten von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig nach Tarif bezahlen. "Lohndumping in der ambulanten häuslichen Krankenpflege hat endlich ein Ende", sagte Spahn den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Samstag). Die Krankenkassen müssten Tariflöhne künftig als wirtschaftlich angemessen akzeptieren. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz glaubt indes nicht, dass die Regelung "Lohndumping in der Pflege" stoppt.

"Tarifbezahlung ist ein Weg von vielen, um den Pflegeberuf wieder attraktiver zu machen", sagte Spahn den Funke-Blättern. Die Personalprobleme in der Pflege zu lösen, sei eines der Hauptziele der Bundesregierung.

Konkret soll dem Bericht zufolge im Sozialgesetzbuch festgeschrieben werden, dass gesetzliche Krankenkassen die Zahlung von Tariflöhnen bei ambulanten Pflegediensten nicht als unwirtschaftlich ablehnen dürfen. Gleiches solle für das kirchliche Arbeitsrecht gelten, hieß es. Hintergrund ist, dass die Kassen per Gesetz dazu verpflichtet sind, Leistungen "wirtschaftlich und preisgünstig" einzukaufen. In den Verhandlungen mit den ambulanten Krankenpflegediensten hatte diese Vorschrift dazu geführt, dass Tariflöhne als zu hoch abgelehnt und nicht vollständig erstattet wurden.

Geregelt werden soll diese Gesetzesänderung dem Bericht zufolge über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wurde und am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte am Sonntag in Dortmund, im Gesetzentwurf finde sich keine Regelung, dass die ambulanten Krankenpflegedienste ihren Arbeitnehmern Löhne bis zur Tariflohngrenze bezahlen müssten. "In der Pflegebranche ist es nämlich üblich, dass Dienste auf eine höhere Kostenerstattung verzichten", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Sie müssten ansonsten transparente Nachweise erbringen. "Viele Anbieter wollen sich aber nicht in die Karten schauen lassen und nehmen lieber eine geringere Erstattung durch die Krankenkassen in Kauf."

Brysch verwies zudem darauf, dass sich Spahns Vorstoß nur auf die ambulante Krankenpflege für Patienten beziehe, die sonst im Krankenhaus versorgt würden. "Etwas ganz anderes ist die Arbeit der ambulanten Pflegedienste." Für Waschen, Kämmen und Essenreichen erstatteten die Pflegekassen je nach Pflegegrad nur einen Teil der Kosten, den Rest zahle der Pflegebedürftige selbst. "Hier gibt es auch keine Regelung für einen bundesweit verbindlichen Tarif für Pflegekräfte", sagte der Stiftungsvorstand.

Die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche begrüßte dagegen die geplante Gesetzesänderung als überfällig. "Dass Tariflöhne bisher unterlaufen wurden, hat den Fachkräftemangel gerade in diesem Bereich wesentlich verschärft", sagte die pflegepolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion am Samstag in Berlin. Spahn müsse nun aber auch dafür sorgen, dass die Pflegesätze der Kassen in ganz Deutschland die höheren Personalkosten deckten.