Großer Schaden durch Straftaten in Kirchen

Ein Eisengitter verschließt den Weg zum Kirchenraum.
epd-bild/Matthias Rietschel
Gut gesichert: die evangelische Kirche Leubnitz-Neuostra in Dresden wird mit einer Eisengittertür verschlossen. Eine Maßnahme gegen Einbruch.
Diebstähle, Sachbeschädigungen
Großer Schaden durch Straftaten in Kirchen
Der Schaden, der in kirchlichen Gebäuden angerichtet wird, wächst. Innerhalb eines Jahres hat sich die Schadenssumme im Südwesten verdreifacht - vor allem durch Diebstähle und Sachbeschädigungen.

Der finanzielle Schaden durch Straftaten in kirchlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg ist im Jahr 2024 auf über 1,2 Millionen Euro gestiegen.

Das ist mehr als drei Mal so viel wie im Vorjahr, als die Summe rund 362.000 Euro betrug, teilte das Innenministerium in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit. Gleichzeitig sank die Zahl der registrierten Delikte im selben Zeitraum von 1.287 auf 1.128 Fälle.

Der Anstieg der Summe ist demnach vor allem auf Straftaten in der Kategorie "sonstige kirchliche Einrichtung" zurückzuführen, wo der Schaden von rund 43.000 Euro auf über 853.000 Euro anwuchs. Dabei handelt es sich um Gemeindehäuser oder Verwaltungsgebäude, nicht aber um Kirchen oder Pfarrhäuser. Die meisten Straftaten ereigneten sich mit 734 Fällen in Kirchen. Die häufigsten Delikte waren Diebstähle und Sachbeschädigungen.

81 politisch motivierte Straftaten

Zwischen 2020 und 2024 erfasste die Polizei insgesamt 81 politisch motivierte Straftaten gegen Kirchen und religiöse Einrichtungen. Die meisten dieser Taten, nämlich 31, wurden dem rechten Spektrum zugeordnet. Dabei handelte es sich überwiegend um Sachschäden und Propagandadelikte.

Trotz der Vorfälle sieht das Innenministerium keine Hinweise auf eine negative gesellschaftliche Entwicklung beim Respekt vor religiösen Symbolen. Die Behörde verweist auf die insgesamt sinkenden Fallzahlen im Fünf-Jahres-Vergleich. Kirchliche Einrichtungen könnten kostenlose Sicherheitsberatungen bei der Polizei in Anspruch nehmen.