Was tun, wenn Mitgliederzahlen und Kirchensteuer schrumpfen?

Jugendliche lesen in der Bibel
© Getty Images/iStockphoto/FatCamera
Es gibt viele Befürworter einer flexiblen Kirchenmitgliedschaft, um jüngere Menschen zeitweise von der Kirchensteuer zu befreien und sie längerfristig an die Kirche zu binden.
Was tun, wenn Mitgliederzahlen und Kirchensteuer schrumpfen?
Die Evangelische Kirche und ihre Suche nach neuen Wegen
Die evangelische Kirche verliert immer mehr Mitglieder. Deswegen wird schon länger über andere Formen der Kirchenmitgliedschaft nachgedacht. Jüngere Menschen könnten etwa eine Zeit lang von der Kirchensteuer befreit werden.

Volksparteien, Gewerkschaften und Volkskirchen - sie haben eines gemeinsam: Seit Jahren schrumpfen ihre Mitgliederzahlen. Scheinbar unaufhaltsam. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen und befürchteter Kirchensteuerrückgänge denkt die evangelische Kirche über ihre Zukunft nach. Sie will noch 2020 über ein Zukunftspapier beraten, das jüngst veröffentlicht wurde. Es enthält Vorschläge dazu, wie man die Zugehörigkeit zur Kirche flexibler gestalten kann, etwa mit der Möglichkeit, die Kirchensteuer eine zeitlang auszusetzen.

Menschen, so die Vermutung, treten vor allem aus finanziellen Gründen aus der Kirche aus und weil die Kirche keine Relevanz für ihr Leben hat. Dabei stellen sich zwei Fragen: Wie erreicht man die Menschen in der Gesellschaft, die der Kirche gegenüber aufgeschlossen sind? Und wie bleibt man attraktiv für diejenigen, die noch in der Kirche sind? Für die einen will man "neue Formen der Zugehörigkeit" entwickeln, die anderen unter Umständen in bestimmten Lebensphasen bei der Kirchensteuer entlasten.

Die Zugehörigkeit zum Christentum sei im Unterschied zu vielen anderen Religionen klar definiert, sagt der Münsteraner Religionssoziologe Detlef Pollack. Die Taufe entscheide über die religiöse Zugehörigkeit. In Deutschland und in einigen anderen Ländern gehe damit gleichzeitig einher, dass man Kirchensteuer entrichten müsse. Im Islam etwa reiche es, das Bekenntnis zu sprechen. Das mache es den Menschen grundsätzlich leichter, sich zugehörig zu fühlen. Diese Art von informeller Zugehörigkeit gebe es in der christlichen Kirche in Ländern wie Deutschland mit klaren Regeln der Mitgliedschaft nicht.

Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hält wenig von der Debatte über flexible Kirchenmitgliedschaften. Denn es gebe ohnehin nur ganz wenige Dinge, die man nur dann tun könne, wenn man Kirchenmitglied sei. Wer Kirchenmitglied sei, dürfe Seelsorge in Anspruch nehmen, erhalte die Sakramente wie Abendmahl und Taufe, könne den Gottesdienst besuchen und sich trauen oder bestatten lassen. Man dürfe an kirchlichen Wahlen teilnehmen, sich in kirchliche Ämter wählen lassen und Pate werden. Doch vieles könnten auch Nicht-Mitglieder, sogar Ungetaufte, sagt er.

Flexible Beitragspflicht?

Was übrigbleibt, ist die Pflicht, Mitgliederbeiträge, also die Kirchensteuer, zu zahlen. Ein Vorschlag zur Entlastung ist, die jährliche Höhe der Kirchensteuer zu begrenzen oder eine zeitliche Höchstgrenze festzulegen, wie Kirchenrechtler Heinig erklärt. Denkbar wäre etwa, jedem Mitglied die Möglichkeit einzuräumen, sich für eine bestimmte Anzahl an Jahren von der Beitragspflicht befreien zu lassen oder nur einen reduzierten Beitrag zu zahlen.

Kirchenmitglieder könnten auch stärker mitbestimmen, wofür ihre Kirchensteuern verwendet werden. Sollen sie etwa die Seenotrettung im Mittelmeer unterstützen oder Angebote für die Jugendarbeit? Nach Heinigs Vorschlag könnten zum Beispiel private Spenden bis zu einer bestimmten Höhe auf die Kirchensteuer angerechnet werden. Bei einer Kirchensteuerstelle könnten Listen mit kirchlichen und diakonischen Einrichtungen erstellt werden, die für eine solche Spende infrage kommen. Auch "Zeitspenden" durch ehrenamtliche Tätigkeiten könnten stärker gewürdigt werden.

Bei der Frage einer gestuften Mitgliedschaft sieht Heinig indes wenig Spielraum. Er hält es für denkbar, dass im Ausnahmefall auch Menschen Taufpaten werden könnten, die nicht Kirchenmitglied sind, wenn man sie entsprechend über das Patenamt aufklärt. Außerdem könne es sinnvoll sein, nicht nur Einzelpersonen die Kirchenmitgliedschaft zu ermöglichen, sondern auch Vereinen, Stiftungen und Gesellschaften.

EKHN-Präsident Jung: Nicht an Kirchensteuersystem rütteln

Auch Befürworter einer flexiblen Kirchenmitgliedschaft wie der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung oder die hannoversche Kirchenamtsleiterin und ehemalige Richterin Stephanie Springer wollen am bewährten Kirchensteuersystem nicht rütteln. Springer und Jung sind auch Mitglieder des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der den Zukunftsprozess mit angestoßen hat. Das System sei fair und verlässlich, sagt Kirchenpräsident Jung. Der Berliner evangelische Bischof Christian Stäblein gibt zu bedenken, dass durch Veränderungen bei der Kirchensteuer keine Gerechtigkeitslücken geschaffen werden dürften.

In der Diskussion sind zudem Ermäßigungen für Kirchenmitglieder bei kirchlichen, diakonischen oder kulturellen Angeboten. Davon hält Kirchenpräsident Jung nicht viel. "Das ist sehr vereinsmäßig gedacht", sagt er. Jung hatte bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagen, dass Kirchenmitglieder einen Anspruch darauf haben sollten, ihre Kinder in einen evangelischen Kindergarten zu bringen. "Natürlich geht es uns nicht darum, eine einheitlich konfessionelle Kita zu schaffen", sagt Jung. "Mir ist aber wichtig, dass wir auf die berechtigten Interessen von Kirchenmitgliedern achten."