Kirchenrechtler Heinig will Lockerungen beim Gottesdienstverbot

Kirchenrechtler Hans Michael Heinig
© epd-bild/Daniel Möller/Georg-August-Universität
Hans Michael Heinig plädiert für beim Gottesdienstverbot.
Kirchenrechtler Heinig will Lockerungen beim Gottesdienstverbot
Läden dürfen wieder öffnen, aber Gottedsdienste bleiben untersagt - der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hält das für problematisch und plädiert für einen Neustart unter klaren Bedingungen: Höchstanzahl, Mindestabstand, Schutzmasken, kein Gesang, kein Abendmahl.

Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig hat nach dem Beschluss zur Wiederöffnung von Geschäften in der kommenden Woche auch Lockerungen beim Gottesdienstverbot gefordert. Wenn Bund und Ländern vorsichtige Schritte hin zu mehr gesellschaftlicher Freiheit vertretbar erscheinen, "müssen sie hierbei grundrechtliche Wertungen hinreichend berücksichtigen", sagte der Göttinger Kirchenrechtler Hans Michael Heinig dem Evangelischen Pressedienst. Die Rückführung des pandemiebedingten Verbotsregimes dürfe nicht bloß ökonomischen Kalkülen folgen. "Vordringlich ist aus verfassungsrechtlicher Sicht wohl, ein Mindestmaß politischer und religiöser Versammlungsfreiheit wieder zuzulassen", sagte Heinig.

Der Jurist, der auch Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, sagte, er sei skeptisch, ob angesichts der Öffnung beispielsweise von Modeboutiquen ein fortgeltendes pauschales Verbot religiöser Versammlungen den Anforderungen des Grundgesetzes genüge. Bund und Länder hatten am 15. April beschlossen, dass trotz schrittweiser Lockerungen für Geschäfte das Verbot religiöser Zusammenkünfte zunächst weiter bestehen soll.

Gottesdienst-Teilnahme nach Anmeldung

Heinig betonte, dass er das Verbot auf Zeit verteidigt habe. "Religiöse Veranstaltungen haben international gesehen erheblich zur Ausbreitung der Pandemie beigetragen", sagte er. Der Aerosol-Ausstoß beim Singen im Gottesdienst scheine epidemiologisch ein besonderes Problem. "Religiöse Versammlungen dürfen nicht die neue Form der Corona-Party werden", sagte er.

Der Staatsrechtler plädierte für Differenzierungen. "Zu denken ist an eine Höchstpersonenzahl pro 100 Quadratmeter und absolut, Mindestabstand, Mund-Nase-Masken, keine Interaktion zwischen den Versammelten, kein Gesang, kein Abendmahl", schlug er vor.

"Man könnte verschärfend auch an ein Anmeldeerfordernis denken, so dass die Infektionsschutzbehörde informiert ist und im Zweifel einschreiten kann", sagte er. Solche Vorgaben seien mühsam, würden vielleicht von einzelnen auch missachtet. "Aber für grundsätzliche Zweifel an Vernunft und Rechtstreue der sich Versammelnden sehe ich keinen Anlass", sagte er.