Württembergischer Bischof plädiert für starken Wertekonsens in Europa

In der Weimarer Verfassung wurde der Einzug der Kirchensteur geregelt.
© epd-bild/Jens Schulze
Der württembergische Landesbischof Frank Otfried July machte sich in einer Podiumsdiskussion für Werrte in Europa stark.
Württembergischer Bischof plädiert für starken Wertekonsens in Europa
Der württembergische evangelische Landesbischof Frank Otfried July hat sich für einen starken Wertekonsens in Europa ausgesprochen. "Europa kann nicht eine Addition von Vorschriften sein, wenn es Zukunft haben will", sagte July am Freitagabend bei einer Podiumsdiskussion in Öhringen.

Dass die Kirchen bei der Diskussion um eine europäische Verfassung für einen sogenannten Gottesbezug in der Präambel eintraten, sei gedacht gewesen als "Schutz vor Selbstermächtigung". Es müsse "Höheres als eine Person gedacht werden können – das ist das, was Diktatoren ja vermeiden wollen", sagte der Landesbischof. 

Evelyne Gebhardt (SPD), Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, sagte, innerhalb Europas sollte das Verhältnis von Religion und Staat nicht vereinheitlicht werden. In jedem europäischen Staat seien die jeweiligen Modelle in Kultur und Tradition historisch gewachsen. Sie erwarte von den Kirchen, dass diese gerade in den großen gesellschaftlichen Fragen ethische Maßstäbe benennen und Orientierung anbieten. Ähnlich äußerte sich der Landrat des Hohenlohekreises, Matthias Neth. Er forderte, die Kirche müsse sich im gesellschaftlich-politischen Diskurs deutlicher als bisher Gehör verschaffen. "Sie ist bisher nicht durchschlagend prägend für den politischen Diskurs, doch Kirche kann das leisten."

Professor Felix Hammer, Staatskirchenrechtler der Diözese Rottenburg-Stuttgart, nannte die in der Weimarer Verfassung gelegten Grundzüge des Verhältnisses von Staat und Kirche zukunftsfähig. Sie seien ein damals heftig kritisierter Kompromiss gewesen, doch "der Kompromiss ist die demokratische Tugend par excellence", sagte er. In der Weimarer Verfassung erhielten Kirchen und Religionsgemeinschaften unter bestimmten Bedingungen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Einzug der Kirchensteuer wurde geregelt, und Feiertage "zur seelischen Erhebung und Arbeitsruhe" wurden festgelegt.