"Reporter ohne Grenzen" fordert Nachbesserungen am NetzDG

Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet soziale Netzwerke illegale Inhalte schnell zu löschen.
"Reporter ohne Grenzen" fordert Nachbesserungen am NetzDG
Das seit Jahresanfang geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) führt nach Einschätzung von "Reporter ohne Grenzen" (ROG) zum verstärkten Overblocking legaler Inhalte bei Facebook und Google.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke unter Strafandrohung, illegale Inhalte rasch zu entfernen. Offensichtlich habe dieser Druck dazu geführt, dass die Unternehmen viele Inhalte gelöscht haben, die in Deutschland eigentlich legal sind, kritisierte die Journalistenorganisation am Freitag in Berlin. Die Unternehmen wollten damit sichergehen, nicht bestraft zu werden. ROG fordert deshalb von der Bundesregierung eine unabhängige Prüfinstanz.

Laut Google wurden im ersten Halbjahr 2018 rund 215.000 Inhalte auf der Videoplattform Youtube nach dem NetzDG beanstandet. Rund 27 Prozent der gemeldeten Inhalte seien anschließend entfernt worden.

Bei Facebook gingen im selben Zeitraum 886 Beschwerden nach dem NetzDG ein, in denen 1.704 Inhalte beanstandet wurden. 21 Prozent der gemeldeten Inhalte wurden anschließend gelöscht. In den meisten Fällen ging es um Beleidigung (460) und üble Nachrede (407). Auf den Plätzen folgten Verleumdung (342) und Volksverhetzung (247).

ROG kritisiert, dass Facebook und Google nach eigenen Regeln löschten, weil sie sich allein als private Unternehmen begreifen und eine Art digitales Hausrecht durchsetzen wollen. Sie räumten sich das Recht ein, auch Inhalte zu entfernen, die von den Kommunikationsfreiheiten gedeckt sind. Deshalb müsse von der Bundesregierung eine unabhängige Aufsicht geschaffen werden, die über die Löschverfahren der Unternehmen wacht.

"Die Bundesregierung hat mit dem NetzDG private Unternehmen zu Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht, ohne eine öffentliche Kontrolle des Löschverfahrens sicherzustellen", warnte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. Eine solche unabhängige Prüfinstanz brauche es aber, um ein Overblocking, also das Löschen von rechtlich zulässigen Inhalten, zu erkennen. Die sozialen Netzwerke seien mittlerweile Teil der informationellen Grundversorgung der Gesellschaft und essenziell dafür, dass sich die Menschen in einer demokratischen Öffentlichkeit frei und unabhängig informieren können und alles sagen können, was nicht gegen Gesetze verstoße.

Das NetzDG war im Juni 2017 vom Bundestag verabschiedet worden und trat zum Jahresbeginn 2018 voll in Kraft. Es verpflichtet die Betreiber großer Onlineplattformen, Beiträge zu entfernen, die gegen ausgewählte Strafrechtsparagrafen wie Volksverhetzung oder Beleidigung verstoßen. Von Nutzern gemeldete Beiträge mit "offensichtlich rechtswidrigem" Inhalt müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden. Für "rechtswidrige" Inhalte gilt eine Frist von sieben Tagen.

Facebook war zuletzt diese Woche in Kritik geraten, weil es Aktgemälde beispielsweise des flämischen Barockmaler Peter Paul Rubens (1577-1640) blockiert. Die Werberichtlinien des Unternehmens verbieten die Darstellung von Nackten, auch wenn es um Kunstwerke geht. Nur bei Skulpturen sind Ausnahmen erlaubt. Nach Beschwerden von vielen Museen und Tourismusverbänden will das Unternehmen seine Richtlinien überarbeiten.