Diakonie-Expertin: Pflegeheime müssen zunehmend Sterbebegleitung leisten

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Diakonie-Expertin: Pflegeheime müssen zunehmend Sterbebegleitung leisten
Mit dem steigenden Anteil von Hochbetagten in der Bevölkerung verändern sich nach Expertenansicht die Aufgaben in den Pflegeheimen. Weil immer mehr Senioren erst in sehr hohem Alter ins Heim kämen, müssten die Einrichtungen zunehmend auch die Sterbebegleitung übernehmen, sagte Hannelore Böhnke-Bruns von der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Das kann das Pflegepersonal aber nicht zusätzlich leisten". Nötig seien spezialisiertes Personal und mehr Geld.

Nach einer Bevölkerungsprognose der Bertelsmann Stiftung wird die Zahl der über 80-Jährigen bis 2030 um fast die Hälfte (47,2 Prozent) zunehmen. Laut der am Mittwoch in Gütersloh veröffentlichten Schätzung leben dann 6,3 Millionen Hochbetagte in Deutschland.

Dadurch werde auch der Bedarf nach professioneller Pflege steigen, vor allem nach stationärer Betreuung, sagte Böhnke-Bruns. "Das sind Menschen, die oft erst zu uns kommen, wenn sie gar nicht mehr alleine bleiben können", erklärte die Geschäftsbereichsleiterin für Pflege, Alten- und Behindertenarbeit der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Sie benötigten eine sehr engmaschige Betreuung. "Da reicht ein ambulanter Pflegedienst dann oft nicht mehr aus."

Ein eigenes Palliativteam in jedem Heim

Weil Pflegeheime bei sehr alten Menschen zunehmend auch die Hospiz- und Palliativversorgung übernehmen müssten, sei mehr Personal nötig, unterstrich Böhnke-Bruns. Für die Versorgung sterbender Menschen benötigten die Mitarbeiter Zeit und eine spezielle Ausbildung. Sie schlug vor, dass in jedem Heim ein eigenes Palliativteam eingerichtet wird, das sich dieser Aufgabe widmet. "Zusätzlich brauchen aber alle Mitarbeiter in einer stationären Einrichtung eine Basisqualifikation in diesem Bereich."

Dafür müsse der Gesetzgeber mehr Geld bereitstellen, mahnte die Expertin an. Zwar sei im geplanten Hospiz- und Palliativgesetz eine Stärkung der Palliativversorgung in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten vorgesehen. Mehr Geld sei aber lediglich für den Ausbau von Beratungsangeboten in Heimen vorgesehen, kritisierte Böhnke-Bruns. Wichtig sei, dass die Kosten für die Sterbebegleitung von den Kranken- und Pflegeversicherungen getragen würden und nicht auf die Angehörigen zurückfielen.