Die Regierungskoalition hat sich auf letzte Änderungen an der Reform der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Unter anderem soll die beitragsfreie Mitversicherung für mehr Menschen erhalten bleiben als bisher geplant, wie aus Unterlagen des Gesundheitsausschusses hervorgeht, die am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlagen. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über die Änderungen berichtet.
Mit der Reform wird für bislang kostenlos mitversicherte Ehepartner ein Beitrag von 2,5 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten fällig. Kostenlos soll die Mitversicherung nun unter anderem für Menschen bleiben, die Kinder unter zwölf Jahren betreuen - zuvor war eine Altersgrenze von sieben Jahren vorgesehen.
Allerdings verschlechtert sich den Änderungsplänen zufolge die Beitragsinformation für die Versicherten: Die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes in Kenntnis zu setzen, soll gestrichen werden. Begründet wird dies in den Unterlagen mit Bürokratieabbau.
Änderungen sind auch bei den Zuzahlungsregelungen für Medikamente und Klinikaufenthalte vorgesehen. Zwar bleibt es bei der geplanten Erhöhung um 50 Prozent bei gleichzeitiger Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge. Allerdings wird nun auch die Obergrenze für Zuzahlungen bei "zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln" - beispielsweise Spritzen - angehoben. Die eigentlich vorgesehene weitere Anpassung aller Zuzahlungen in den nächsten Jahren anhand eines Index wird gestrichen.
Die zunächst geplante deutliche Absenkung des allgemeinen Bundeszuschusses an die Kassen um zwei Milliarden Euro pro Jahr wird abgemildert. 2027 sollen 650 Millionen Euro mehr fließen als zuletzt geplant, ab 2028 dann 450 Millionen Euro pro Jahr. Gleichzeitig sollen die Zahlungen steigen, die der Bund für die Gesundheitsversorgung von Menschen in der Grundsicherung leistet, und zwar um 750 Millionen Euro pro Jahr im Vergleich zur bisherigen Planung.
Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Linda Heitmann zeigt sich unzufrieden mit den geplanten Änderungen. Die Anträge der Koalitionsabgeordneten "korrigieren leider nicht die im Gesetz von Beginn an bestehende Schieflage, die Patientinnen und Patienten unverhältnismäßig belastet", sagte sie dem epd.
Die Änderungen sollen nach epd-Informationen am Mittwoch vom Gesundheitsausschuss beschlossen werden. Für Freitag ist die Verabschiedung der Reform im Bundestag und im Bundesrat geplant.




