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Bildung
Die Bezeichnung Bachelor leitet sich von dem neulateinischen Wort baccalaureus ab, mit dem im Mittelalter der Inhaber des untersten akademischen Grades bezeichnet wurde. Bislang dachte ich immer, dass dieser Begriff Bachelor aus Amerika kommt. Weit gefehlt! Bakkalaureus ist die Alternativbezeichnung. Bakkalaureus lässt sich aus der im Mittelalter gebräuchlichen Bezeichnung Baccalaria herleiten, die im späten Mittelalter ein „kleines Lehngrundstück“ bezeichnete. Der Begriff Lehnswesen, auch Feudalwesen oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch-ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung der abendländischen Staaten, vor allem aber des Heiligen Römischen Reichs. Der Lehnsherr, welcher der rechtliche Eigentümer von Grund und Boden oder bestimmter Rechte war, verlieh diese dem Lehnsempfänger auf Lebenszeit. Dafür musste der Lehnsempfänger dem Lehnsherrn persönliche Dienste leisten. Dazu gehörten z. B. auch das Halten des Steigbügels, die Begleitung bei festlichen Anlässen und der Dienst als Mundschenk bei der Festtafel. Beide verpflichteten sich zu gegenseitiger Treue: Der Lehnsherr zu Schutz und Schirm, der Lehnsempfänger zu Rat und Hilfe. Weiterhin waren Lehnsherr und Vasall einander zu gegenseitiger Achtung verpflichtet.....usw Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adelige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehnsgeber standen. Sollen die heutigen "Bachelor of Theology", also die wissenschaftlichen "Fast-Pfarrer", ein derartiges Gesellschaftssystem aufbauen, wie es seiner Zeit im Mittelalter üblich war? Oder gibt es andere Gründe, warum wir in Deutschland nun Bachelor ausbilden?
Liebe „Fragen Gemeinde“,
seit über fünf Jahren beantworte ich an dieser Stelle Fragen zu allem, was irgendwie mit Glauben, Religion oder Kirche zu tun hat. Viele Fragen kann ich aus dem heraus, was ich gelernt habe, beantworten. Bei anderen Fragen muss ich selbst erst einmal nachschauen, bevor ich eine Antwort gebe. Sehr häufig erreichen mich Fragen, die mich eher als Seelsorger ansprechen, denn als jemand, der Auskunft gibt. Viele Fragen haben sich im Laufe der Zeit wiederholt, vor allem wenn es um Themen wie Taufe oder Trauung ging. Aber auch die „großen“ Fragen tauchen immer wieder auf: „Wie kann ich, wie soll ich glauben?“ „Wie kann es so viel Leid geben?“ oder „Wie kann ich die Bibel verstehen?“ Immer wieder bekomme ich auch Fragen, die ich nicht beantworten kann, weil sie zum Beispiel einfach beleidigend oder plump provozierend sind. Einige Fragen sind schlecht verkleidete Meinungsäußerungen, andere erscheinen mir, als wären sie in besonders langweiligen Schulstunden verfasst worden.
Heute nun hat mich eine Frage erreicht, die ich eigentlich umgehend löschen wollte, weil sie mir ebenfalls wie ein wenig gelungener Streich vorkam. Aber dann habe ich erkannt, dass ich dazu doch etwas schreiben möchte. So lautet, was mich heute erreichte:
Sehr geehrter Herr Muchlinsky,
momentan studiere ich Wirtschaftspädagogik an der Uni München. Ab dem dritten Semester sollte man sich für ein weiteres Fach entscheiden, das heißt, man unterrichtet später neben den wirtschaftlichen Fächern auch ein anderes Schulfach. Ich überlege schon seit lange, was das richtige wäre und denke das evangelische Religionslehre mir durchaus zusagt. Leider höre ich dennoch immer wieder, dass evangelische Religionslehrer sich nicht scheiden lassen dürfen und dass sie verpflichtet sind ihre Kinder taufen zu lassen.
Obwohl ich keine Scheidung plane, will ich mir dennoch dieses Privileg nicht nehmen lassen und mir vorschreiben lassen wie und mit wem ich zusammen lebe. Wissen sie da genaueres, ob es wirklich solche Vorschriften gibt? Zweitens möchte ich meinen Kindern später nicht vorschreiben, was sie glauben.
Wissen sie, welche Vorschriften es bei evangelischen Religionslehrern gibt? Und kann es passieren, dass bei Nichteinhaltung man seine Vocatio/Lehrerlaubnis verliert?
Vielen Dank im Voraus
Michaela Leitl