Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hat den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu sogenannten Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt zugestimmt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Samstag in Dresden in zweiter Lesung verabschiedet.
Die neuen, im März 2025 vorgelegten Richtlinien der EKD sollen zu einer stärkeren Vereinheitlichung der Verfahren und Zahlungen innerhalb der 20 Gliedkirchen und der Diakonie führen. Sie zielen darauf ab, Leistungen in Anerkennung des Leids bundesweit vergleichbarer zu gestalten. Zuvor gab es oft Kritik an den unterschiedlichen Regelungen. In der sächsischen Landeskirche sind insgesamt 141 Betroffene sexualisierter Gewalt und 84 Beschuldigte im Zeitraum von 1946 bis heute bekannt. Seit 2020 wurden rund 698.000 Euro als Anerkennungsleistungen an 58 Betroffene gezahlt.
Ein weiteres Thema der Synode ist die Finanzplanung. Die Finanzdezernentin der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Kathrin Schäfer, hat die Dringlichkeit von Strukturreformen angemahnt. Die bisher geltenden Rahmenbedingungen und Stellenplanungen der Landeskirche seien nicht mehr zu halten, sagt die Oberlandeskirchenrätin am Samstag auf einer Sondertagung der Landessynode in Dresden.
Der Anstieg der Kosten liege inzwischen über dem langjährigen Mittelwert. Es werde daher zum Abbau von Stellen kommen müssen. "Das Maß und die Geschwindigkeit der notwendigen Anpassungen muss erhöht werden", sagte Schäfer. Es sei dringend notwendig, sich über Strukturen für die kleiner werdende Kirche zu verständigen.
Weniger Kirchenbezirke, einfache Strukturen
Laut Schäfer sinken die Mitgliederzahlen der Landeskirche weiter, die Finanzeinnahmen werden geringer. Eine Arbeitsgruppe hatte ein Papier mit rund 20 konkreten Punkten zu Reformen vorgelegt. Sie schlägt vor allem eine Vereinfachung kirchlicher Strukturen vor. Einer der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, sagt: Es dürfe kein weiteres Nebeneinander der bestehenden Strukturmodelle geben.
Unter anderem soll es sachsenweit deutlich weniger Kirchenbezirke geben, derzeit sind es 16. Verwaltungsaufgaben sollen zentralisiert werden - nicht zuletzt, um das Pfarrpersonal vor Ort zu entlasten. Zudem sollen 40 bis 50 Regionalkirchgemeinden gebildet werden. Zur sächsischen Landeskirche gehören derzeit rund 575.000 Mitglieder in mehr als 330 Kirchgemeinden und Kirchspielen.
Sachsen gehört zu den Schlusslichtern im Prozess
Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens hatte am Freitagabend ein Gesetz zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in erster Lesung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Konkret werden darin die Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu sogenannten Anerkennungsleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs übernommen.
Sachsens evangelischer Landesbischof, Tobias Bilz, hatte die Bedeutung einheitlicher Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt in allen evangelischen Landeskirchen betont. "Der Sinn der Richtlinien ist, dass die Regelungen vereinheitlicht werden", sagte Bilz in Dresden. Betroffene legten "erheblichen Wert" darauf.
Die Anerkennungsrichtlinien der EKD sollen bundesweit Verfahren und Zahlungen vereinheitlichen. Fast alle Landeskirchen haben den Regelungen bereits zugestimmt, allerdings in zwei Fällen mit Abweichungen. Die ostdeutschen Landeskirchen hatten länger gebraucht. Sachsen gehört zu den Schlusslichtern im Prozess.
Dieser Beitrag wurde bereits um 9:45 veröffentlicht und um 14:45 Uhr aktualisiert.


