Die Landeskirche teilte dem Pfarrer seine endgültige Entlassung mit, nachdem ein Urteil des Amtsgerichts Ahaus gegen ihn rechtskräftig geworden war. Das Amtsgericht hatte den Pfarrer wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil war bereits Ende vergangenen Jahres verkündet worden, wurde jedoch erst später rechtskräftig.
Schon vor mehreren Monaten sei der Pfarrer von seinem Dienst in der Gemeinde freigestellt worden, nachdem die Vorwürfe gegen ihn bekannt geworden waren und die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hatte, teilte die Landeskirche in ihrer Erklärung mit. Ein Interventionsteam aus Vertreterinnen und Vertretern des Kirchenkreises und der westfälischen Landeskirche hätte sich umgehend mit der Situation befasst und sichergestellt, dass der Pfarrer seine Tätigkeiten in der Gemeinde sofort einstellen musste. Durch seine zunächst vorübergehende Freistellung wurde auch gewährleistet, dass keine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vor Ort zu befürchten war.
Da den Ermittlungen der staatlichen Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen grundsätzlich Vorrang einzuräumen ist, konnte das endgültige disziplinarrechtliche Vorgehen der Landeskirche erst nach deren formalem Abschluss erfolgen, heißt es in der Erklärung. Nachdem für das Urteil des Amtsgerichts jetzt die Rechtsgültigkeit festgestellt wurde, konnte die disziplinarrechtliche Maßnahme umgesetzt werden. Die Folge: Der verurteilte Mann wurde umgehend aus dem pfarramtlichen Dienst entlassen.