Keine Anklage gegen Kardinal Woelki

Kardinal Rainer Maria Woelki
Roberto Pfeil/dpa
Kardinal Rainer Maria Woelki (Archivbild).
Staatsanwaltschaft Köln
Keine Anklage gegen Kardinal Woelki
Kardinal Woelki muss sich nicht wegen Falschaussage vor Gericht verantworten: Die Kölner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Zahlung von 26.000 Euro ein – trotz fahrlässiger Falschangaben in mehreren Fällen.

Die Staatsanwaltschaft Köln wird keine Anklage wegen des Vorwurfs der Falschaussage vor Gericht gegen Kardinal Rainer Maria Woelki erheben. Obwohl der Kölner Erzbischof in einigen der untersuchten Fälle "hinreichend verdächtig" sei, fahrlässig einen Meineid oder Falscheid geleistet zu haben, werde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vorläufig eingestellt, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Köln. Einige Vorwürfe konnten aufgrund eines nicht hinreichenden Tatverdachts zudem nicht erhärtet werden. Das Erzbistum Köln begrüßte die Entscheidung.

Die Ermittlungen gegen Woelki wurden im Zuge eines Rechtsstreits aufgenommen, in dem es um die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung von 2021 in verschiedenen Fassungen ging. Darin war die Beförderung eines Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf im Jahr 2017 Thema, gegen den Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. Es ging um die Frage, zu welchem Zeitpunkt Woelki über Missbrauchsvorwürfe gegen den Priester gewusst und ob er falsche Angaben dazu gemacht hatte.

Laut der Staatsanwaltschaft gibt es zwar Hinweise darauf, dass der Erzbischof in presserechtlichen Zivilverfahren am Landgericht Köln von Anfang August 2022 fahrlässig eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben und von Ende März 2023 einen fahrlässigen Falscheid abgelegt hatte. Diese Aussagen seien jedoch nicht vorsätzlich geschehen, hieß es.

Maßgeblich für die Entscheidung, von einer Anklage gegen den Beschuldigten abzusehen und das Verfahren einzustellen, war laut der Staatsanwaltschaft vor allem, dass der 68 Jahre alte Geistliche bislang "strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten" sei. Mit dem Verfahren seien für ihn besondere Belastungen verbunden - unter anderem durch die mediale Berichterstattung. Hinzu komme, dass der Kölner Erzbischof als juristischer Laie sowohl bei der Unterzeichnung der Versicherung an Eides statt, wie auch bei der Beeidigung seiner Aussage fachanwaltlich beraten wurde. Die Unrichtigkeit seiner Angaben sei zudem für den Ausgang der Presseverfahren nicht entscheidungserheblich, betonte die Staatsanwaltschaft.

Zur strafrechtlichen Aufklärung waren den Angaben zufolge außerordentlich umfangreiche und langwierige Ermittlungen notwendig. Dazu seien eine "äußerst hohe Anzahl" beschlagnahmter E-Mails des Erzbistums wie auch sehr umfangreiche Chatnachrichten auf dem vorübergehend sichergestellten Mobiltelefon Woelkis ausgewertet worden.