Kirche mit "Z"-Symbol beschmiert

Friedensgebet vor der Gethsemane-Kirche in Würzburg
© Max von Egidy
Menschen versammeln sich zum Friedensgebet vor der Würzburger Gethsemane-Kirche, die von Unbekannten mit Kriegssymbolen beschmiert wurde.
Kriminalpolizei ermittelt
Kirche mit "Z"-Symbol beschmiert
Mit einem Friedensgebet hat die Gethsemane-Kirchengemeinde in Würzburg auf Vandalismus an ihrer Kirche reagiert. Das Gebäude war mit fünf "Z" besprüht worden - ein im aktuellen Ukraine-Krieg verwendetes prorussisches Zeichen.

Rund 300 Menschen versammelten sich am Abend des 27.3. vor der Kirche, wie das Dekanat Würzburg mitteilte. Dekan Wenrich Slenczka und Gemeindepfarrerin Anna Bamberger kritisierten die Schmierereien, die in der Nacht zum Sonntag angebracht worden sein müssen. Nach einem Konzert in der Kirche am Abend zuvor waren die Kriegssymbole noch nicht da.

An dem Friedensgebet nahmen auch der Würzburger Oberbürgermeister Christian Schuchardt (CDU) und der russisch-orthodoxe Gemeindepfarrer Vladimir Bayanov teil. Alle appellierten an ein friedvolles Miteinander und wandten sich gegen den Krieg.

Der oder die Täter sind nach wie vor unbekannt, es gibt noch keine Hinweise. Die Gethsemane-Kirche liegt im Stadtteil Würzburg-Heuchelhof, in dem seit den 1990er Jahren viele Spätaussiedler aus den früheren Sowjetrepubliken leben, vor allem aus Russland.

Die Kriminalpolizei Würzburg ermittelt wegen "gemeinschädlicher Sachbeschädigung" sowie wegen des Anfangsverdachts einer Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches, da die Verwendung des "Z"-Symbols grundsätzlich dazu geeignet sei, den Angriffskrieg in der Ukraine zu billigen. In Russland wird der lateinische Buchstabe "Z" an Autos, Gebäuden oder auf T-Shirts gezeigt, um Zustimmung zum Krieg Russlands gegen die Ukraine zu demonstrieren. Das Symbol soll für "Za Pobedu" - "Für den Sieg" stehen.

Mehrere Bundesländer haben bereits angekündigt, das öffentliche Zeigen des Symbols zu ahnden. Grundlage ist der Paragraf 140 im Strafgesetzbuch zur "Billigung von Straftaten". Demnach kann dies mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft werden.