Bischof Manzke gegen Suizid-Beihilfe in kirchlichen Häusern

Sterbehilfe Debatte
©epd-bild/Carsten Kalaschnikow
Der lutherische Ökumene-Bischof Karl-Hinrich Manzke ist gegen mögliche Angebote von assistiertem Suizid in kirchlichen Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Bischof Manzke gegen Suizid-Beihilfe in kirchlichen Häusern
Der schaumburg-lippische Landesbischof Karl-Hinrich Manzke hat sich gegen mögliche Angebote von assistiertem Suizid in kirchlichen Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ausgesprochen.

"Niemand darf in evangelischen und diakonischen Einrichtungen Angst haben, dass der Suizid zu einer Normaloption des Sterbens stilisiert wird", sagte er am Freitagabend vor der Synode der schaumburg-lippischen Landeskirche: "Pflegebedürftige Menschen in evangelischen Einrichtungen müssen gewiss sein dürfen, dass sie niemand mit der Frage, warum sie noch da sind, konfrontiert."

Seelsorge, Pflege und medizinische Unterstützung müssten alle Kräfte aufwenden, um auch den Wunsch zu sterben verständnisvoll und empathisch zu begleiten, sagte Manzke laut Redemanuskript in seinem Bischofsbericht vor dem Kirchenparlament. Sie dürften in diesen Wunsch aber nicht weiter aktiv eingreifen als in den "auch sehr sorgsam und zugewandt eingesetzten Ermöglichungsformen des Lassens". Damit bezog sich der Bischof auf Formen der passiven Sterbehilfe, etwa durch den Verzicht auf mögliche weitere Therapien für unheilbar Kranke.

Manzke kritisiert Gerichtsurteil

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 in einem Urteil das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben herausgestellt, das auch Dritten die Assistenz beim Suizid erlaube. Daraufhin war es in den Kirchen zu einer kontroversen Diskussion darüber gekommen, ob der assistierte Suizid auch in kirchlichen Häusern möglich sein sollte, wenn Personen den Wunsch äußerten, ihrem Leben mit ärztlicher Hilfe ein Ende zu setzen. Im Bundestag bereiten zurzeit mehrere Initiativen neue gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe vor, um das Urteil des Verfassungsgerichts umzusetzen.

Manzke übte in seinem Bericht Kritik an dem Karlsruher Richterspruch. Es stelle sich die Frage, ob hier "nicht die freie Selbstbestimmung idealisiert und absolut gesetzt" werde. Die Suizid-Forschung zeige, dass eine Selbsttötung in vielen Fällen gerade nicht Ausdruck freier Entscheidung, sondern tiefster Verzweiflung sei und deshalb zustande komme, weil eine Begleitung fehle. "Es gibt Situationen, in denen es gut ist, Menschen vor einer Entscheidung zu schützen, die nie mehr rückgängig gemacht werden kann", sagte Manzke.