Erste Gemeinde tritt kirchlicher Regenbogen-Initiative bei

Regenbogenfahne

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St. Lukas in München ist als erste Kirche der Initiative Regenbogengemeinden beigetreten. Die Gemeinde schreibe sich seit vielen Jahren auf die Fahne, "dass Gottes Liebe allen Menschen gilt, unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung", sagte Pfarrer Helmut Gottschling.

Erste Gemeinde tritt kirchlicher Regenbogen-Initiative bei
Die neue Initiative Regenbogengemeinden in der bayerischen evangelischen Landeskirche (IRELKB) hat ein erstes Mitglied. Die Gemeinde St. Lukas in München habe mit den Zielen der Initiative zugestimmt, teilte die Vorsitzende des Vereins Kreuzweise-Miteinander, Dorothea Zwölfer, mit.

Der Verein hat die "Regenbogengemeinden" auf den Weg gebracht. Die Initiative sei ein Signal der Willkommenskultur, sagte die Pfarrerin dem Evangelischen Pressedienst (epd).

St. Lukas schreibe sich seit vielen Jahren auf die Fahne, "dass Gottes Liebe allen Menschen gilt, unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung", sagte Pfarrer Helmut Gottschling dem epd. Man wolle mit dem Beitritt andere Kirchengemeinden einladen, "es uns gleich zu tun, um Diskriminierung zu beenden". Nach dem Nein der römisch-katholischen Kirchenleitung in Rom zur Segnung homosexueller Paare habe man in der Lukas-Gemeinde thematisiert, "wo es in Sachen Gleichberechtigung in unserer evangelischen Kirche noch Reformbedarf gibt".

Gemeinden in der Regenbogen-Initiative versichern, dass es für sie selbstverständlich ist, dass Menschen aus dem "Regenbogenspektrum" zur Kirchengemeinde gehören. Kirchliche Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare stehe man in der Gemeinde offen gegenüber. Derzeit sind in der Landeskirche nur Segnungen möglich. In Stellenausschreibungen will man deutlich machen, dass sich lesbische, schwule, transsexuelle, transidente und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung bewerben sollen. Man spricht sich außerdem für die Abschaffung des Paragrafen 42a im bayerischen Kirchenrecht aus, der festlegt, dass ein gleichgeschlechtliches Paar nur dann in ein Pfarrhaus einziehen darf, wenn weder Kirchenvorstand, Dekan oder Regionalbischöfin dagegen sind.

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