Erster Segnungsgottesdienst für homosexuelles Paar in Württemberg

Erster Segnungsgottesdeinst für homosexuelles Paar in Stuttgart
© Getty Images/Eyecandy Images RF/Rinky Dink Images
Im Evangelische Kirchenkreis Stuttgart werden bald zwei Männer, die bereits zivil verheiratet sind, kirchlich gesegnet in der Stuttgarter Leonhardsgemeinde.
Erster Segnungsgottesdienst für homosexuelles Paar in Württemberg
Die württembergische Landeskirche hat sich lange gegen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare gesperrt. Erst seit Jahresbeginn sind sie möglich. Nun wird der erste Segen tatsächlich erteilt.

Wie der Evangelische Kirchenkreis Stuttgart mitteilte, handelt es sich um zwei Männer, die bereits zivil verheiratet sind. Der Gottesdienst soll am 24. Mai in der Stuttgarter Leonhardsgemeinde stattfinden. "Ich bin sehr froh, dass ich künftig lesbische und schwule Ehepaare nicht mehr wegschicken muss", sagte Pfarrer Christoph Doll, der den Gottesdienst halten wird. Für die "bisher sehr hartherzige Linie" der Landeskirche habe er sich oft geschämt.

Vor einem Jahr - und damit später als fast alle anderen evangelischen Landeskirchen in Deutschland - hatte die württembergische Landessynode den Weg zu solchen Segnungsgottesdiensten eröffnet. Die Stuttgarter Leonhardsgemeinde musste den Angaben zufolge ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, das sie zur Durchführung solcher Segnungsgottesdienste befähigt.

Nach Angaben der Landeskirche haben sich bislang etwa 170 der rund 1300 württembergischen Gemeinden dafür entschieden, Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare anzubieten. Die Synode hatte im März 2019 beschlossen, dass ab 2020 in bis zu einem Viertel der Gemeinden Segnungsgottesdienste nach einer zivilen Eheschließung angeboten werden können. Das Thema bleibt kontrovers, weil theologisch konservative Kreise aufgrund ihres Bibelverständnisses praktizierte Homosexualität ablehnen.

Jede der 20 evangelischen Landeskirchen hat die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare für sich geregelt. In den meisten Landeskirchen sind gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare komplett gleichgestellt. Die Segnung ist mittlerweile fast überall möglich. Lediglich in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe darf eine Segnung bislang nur im persönlichen Rahmen, nicht aber in einem Gottesdienst geschehen.