Kirchen wünschen sich Verbotslockerungen bei Gottesdiensten

Lockerungen Gottesdienste
© Sebastian Gollnow/dpa
Die EKD und die katholische Bischofskonferenz wünschen sich Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Gottesdienste.
Kirchen wünschen sich Verbotslockerungen bei Gottesdiensten
Die Kirchen in Deutschland hoffen auf Lockerungen der Corona-Beschränkungen auch für Gottesdienste. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Bischofskonferenz äußerten sich vor einem Treffen mit der Bundesregierung in Berlin zuversichtlich.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat betont, dass Bund und Länder das Gespräch mit den Kirchen suchten und wüssten, "dass wir gemeinsame Lösungen finden müssen". Die katholische Kirche werde in das für den 17. April im Bundesinnenministerium geplante Gespräch einen Vorschlag einbringen, wie Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleistet werden können, kündigte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing an. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm, erklärte, er sei zuversichtlich, dass man sich mit der Bundesregierung und den Ländern auf "verantwortbare Formen des Gottesdienstes" einigen könne.

Die Evangelische Kirche der Pfalz meldete mit Blick auf das fortbestehende Gottesdienstverbot weiteren Klärungsbedarf an. In Gesprächen mit der Mainzer Landesregierung erwarte die Landeskirche in den kommenden Tagen Klärungen, wie wieder "ansteckungssichere Formen, Gottesdienste in unseren Kirchen zu feiern" möglich seien, sagte Pfarrer Andreas Rummel, der persönliche Referent des Kirchenpräsidenten, dem Evangelischen Pressedienst.

In Nordrhein-Westfalen sind bereits für heute Gespräche mit Religionsvertretern über Möglichkeiten für Gottesdienste und andere religiöse Veranstaltungen geplant. Diese sind in NRW nicht verboten, sondern freiwillig ausgesetzt.

Bund und Länder wollen die Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie größtenteils bis zum 3. Mai verlängern. Einzelhandelsgeschäfte dürfen aber bereits ab der kommenden Woche öffnen, wenn sie bis zu 800 Quadratmeter Ladenfläche haben und ein Hygienekonzept vorweisen können. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst aber weiter nicht stattfinden.