Widerspruch gegen Pflegegrad oft erfolgreich

Widerspruch gegen Pflegegrad oft erfolgreich
Foto: dpa/Oliver Berg
Widerspruch gegen Pflegegrad oft erfolgreich
Widerspruch gegen Pflegegrad oft erfolgreich
Pflegebevollmächtigte Fischbach kritisiert intransparente Entscheidungen
Widersprüche von Pflegebedürftigen gegen eine Pflegegrad-Einstufung waren 2017 in jedem zweiten Fall erfolgreich. Bei 28,7 Prozent bestätigten die Gutachter den Widerspruch und empfahlen einen anderen Pflegegrad, berichtete die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Weitere 23,9 Prozent erhielten demnach eine neue Pflegegrad-Empfehlung, weil sich der Hilfebedarf des Pflegebedürftigen zwischenzeitlich verändert hatte.

Der MDS koordiniert die Arbeit der bundesweit 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), die für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten zuständig sind. 2017 führten die Gutachter der MDK rund 1,6 Millionen Pflegebegutachtungen nach dem neuen Begutachtungsverfahren durch, das seit Januar 2017 gilt. Der Anteil der Widersprüche lag laut MDS bei rund 6,8 Prozent.

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), kritisierte, dass "valide und umfassende Daten darüber, wie oft Kranken- und Pflegekassen Anträge ablehnen oder erst nach einem Widerspruch genehmigen" der Allgemeinheit "bisher nicht zur Verfügung" stünden. "Für viele Patienten und Pflegebedürftigen sind die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen nicht transparent genug, sie werden oft sogar manchmal als willkürlich wahrgenommen", sagte Fischbach der Zeitung. Bislang gibt der MDS die Widerspruchszahlen nur auf Nachfrage bekannt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz widersprach der Kritik Fischbachs. "Nie waren Entscheidungen des MDK transparenter als heute. Die Überprüfung, ob der Gutachter alles richtig gemacht hat, lässt sich deutlich leichter nachvollziehen, als früher im alten System", sagte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Stiftung empfiehlt, im Zweifelsfall einen Widerspruch einzulegen. "Die Fakten zeigen: Widerspruch lohnt sich", sagte Brysch. Für den Antragsteller sei dieser kostenlos.

Seit 1. Januar 2017 zählen bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht nur körperliche Einschränkungen. Neu ist, dass bei der Begutachtung nun auch berücksichtigt wird, ob Menschen aufgrund psychischer Probleme oder Demenz Hilfe brauchen. Die bisher geltenden drei Pflegestufen wurden abgeschafft, Patienten werden nun in einen von fünf Pflegegraden eingestuft.