Westfälische Kirche beschließt öffentliche Segnung homosexueller Paare

Westfälische Kirche beschließt öffentliche Segnung homosexueller Paare
Damit wird die Segnung Homosexueller traditionellen Traugottesdiensten künftig stark ähneln. Die westfälische Landessynode beschloss die Änderung am Donnerstag mit großer Mehrheit.

Homosexuelle Paare können sich in der Evangelischen Kirche von Westfalen künftig in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen. Die westfälische Landessynode beschloss am Donnerstag in Bielefeld nach emotionaler Debatte und mit großer Mehrheit, einen solchen Gottesdienst ähnlich wie bei einer Trauung von Eheleuten zu ermöglichen. Mindestens einer der eingetragenen Lebenspartner muss evangelisch sein. Bislang konnten gleichgeschlechtliche Paare lediglich in einer nicht-öffentlichen Feier im Rahmen einer Andacht gesegnet werden.

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Die öffentliche Segnung soll in einem eigenen kirchlichen Verzeichnis dokumentiert werden. Die Gestalt des Gottesdienstes werde stark dem traditionellen Traugottesdienst zwischen Mann und Frau ähneln, hieß es. Die Kirchenleitung soll den Gemeinden entsprechendes liturgisches Material zur Verfügung stellen. Pfarrer können eine solche Segnung aus Gewissensgründen ablehnen. Dann soll der Superintendent dafür sorgen, dass der Segnungsgottesdienst gefeiert wird.