Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für Bürocomputer

Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für Bürocomputer
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revisionen der ARD-Anstalten zurück. Freiberufler sollten Gebühren für berufliche genutzte PC's in ihren Wohnungen zahlen. Dagegen hatten Selbständige geklagt. Sie bekamen schon in den Vorinstanzen Recht.

Freiberuflich Arbeitende, die in ihrer Wohnung einen PC zu beruflichen Zwecken nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Rundfunkgebühr zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leizpig entschied am Mittwoch, dass für solche beruflich genutzten PCs die Rundfunkgebühr nicht entrichtet werden muss,wenn sie bereits für privat genutzte Fernseh- und Radiogeräte in derselben Wohnung gezahlt wurde. (AZ: BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11)

PCs dienen nicht primär dem Rundfunkempfang

Das Gericht berief sich darauf, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch für privat genutzte PCs keine zusätzliche Gebühr fällig werde, wenn sie bereits für andere Geräte auf "ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken" entrichtet werde. Im nichtprivaten Bereich würden PCs häufig als Arbeitsmittel genutzt und dienten daher nicht primär dem Rundfunkempfang.

Geklagt hatten drei Freiberufler, die ihrer selbstständigen Tätigkeit in privaten Räumen nachgehen. Sie beriefen sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte. Die Kläger hatten bereits in den Vorinstanzen Recht bekommen, das Bundsverwaltungsgericht hat nun die dagegen gerichteten Revisionen der ARD-Anstalten zurückgewiesen. Im vergangenen Oktober hatte das Gericht entschieden, dass internetfähige Computer grundsätzlich gebührenpflichtig sind.

ARD: Ab 2013 Beitrag nicht mehr geräteabhängig 

SWR-Justiziar Hermann Eicher, der in der ARD federführend für das Rundfunkgebührenrecht zuständig ist, sagte dem epd, dass es nur um einen "sehr überschaubaren Personenkreis" gehe. Die ARD sei der Auffassung, dass zwischen dem privaten und dem nichtprivaten Bereich strikt getrennt werden müsse. Dieser Auslegung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sei das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt.

Eicher sagte, Streitfälle wie die nun entschiedenen würden sich mit dem neuen Rundfunkbeitrag, der 2013 eingeführt werden soll, ohnehin erledigen. Ab 2013 soll der Rundfunkbeitrag nicht mehr geräteabhängig erhoben werden, sondern pro Haushalt. Dann sei der heimische Arbeitsplatz in jedem Fall beitragsfrei, sagte Eicher.

epd