Der Bundestag hat die Reform der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Für den Gesetzentwurf votierten am Freitag nach einer hitzigen Debatte 319 Abgeordnete bei 286 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen. Die Vorlage wurde parallel auch im Bundesrat diskutiert.
Im Bundestag kritisierten Rednerinnen der Opposition die Reformpläne scharf. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sprach von einem "Bruch der solidarischen Lastenverteilung" durch das Gesetz. Auch die Vorsitzende der Linksfraktion, Heidi Reichinnek, beklagte eine unfaire Verteilung der Einschnitte. "Alle leiden unter Ihrer Reform, außer die Pharmakonzerne und die Überreichen", rief sie der Regierung zu. Die AfD-Politikerin Nicole Hess warf der Koalition vor, sie spare an der Gesundheitsversorgung "der Schwächsten der Gesellschaft".
Ordnungsruf für AfD-Abgeordneten
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte hingegen, sie habe ein "ausgewogenes Paket" vorgelegt. Auch Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (CDU) attestierte der Reform eine "faire Belastungsstatik". SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erklärte, es sei im parlamentarischen Verfahren gelungen, die "Schieflage bei den Belastungen etwas geradezurücken" zugunsten der Versicherten.
Die Debatte am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause verlief streckenweise turbulent mit vielen Zwischenrufen, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) bat mehrfach um Ruhe. Dem AfD-Abgeordneten Martin Sichert erteilte sie wegen verbaler Ausfälle einen Ordnungsruf.
Kassenverband lobt Beschluss
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) begrüßte die Bundestagsentscheidung. "Dieses Gesetz enthält viele Härten, aber trotzdem war es richtig, dass es beschlossen wurde", erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. "Jetzt sind die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können." Nach der Verabschiedung im Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat das Paket.
Verabschiedet wurden im Bundestag auch zwei Entschließungen. Darin wird die Bundesregierung zum einen aufgefordert, trotz der beschlossenen Sparmaßnahmen eine "kontinuierliche Versorgung" im Bereich der Psychotherapie sicherzustellen. Zum anderen soll die Regierung Maßnahmen ergreifen, um die deutsche Pharmaindustrie zu unterstützen
Wichtig zu wissen:
Zuzahlungen
Ob Medikamente, Hilfsmittel oder Klinikaufenthalt: Bei vielen Kassenleistungen müssen Versicherte Zuzahlungen tragen. Diese steigen in den meisten Fällen um 50 Prozent steigen; zugleich werden Mindest- und Höchstbeträge angehoben. Beispielsweise werden pro Tag im Krankenhaus 15 Euro statt 10 Euro fällig. Bei Arzneimitteln bleibt es bei zehn Prozent Zuzahlung, die Unter- und Obergrenzen steigen aber.
Teurer wird es auch beim Zahnersatz. Dort tragen die Kassen feste Prozentsätze der Gesamtkosten. Diese sinken um zehn Prozentpunkte. Statt heute maximal 75 Prozent werden dann nur noch 65 Prozent gezahlt.
Andere Leistungen werden wegen mangelnder Wirksamkeit gar nicht mehr von den Krankenkassen gezahlt. Dazu gehören Homöopathie und das allgemeine Hautkrebsscreening.
Beiträge
Während Kinder weiter beitragsfrei mitversichert sein können, ist das bei Ehepartnern ohne nennenswertes eigenes Einkommen künftig nicht mehr automatisch der Fall. Für sie ist ein Beitrag von 2,5 Prozent auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten vorgesehen. Kostenlos bleibt die Mitversicherung für Rentnerinnen und Rentner sowie für Menschen, die Kinder unter zwölf Jahren, Kinder mit Behinderungen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Teurer wird es außerdem für Gutverdiener: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 zusätzlich zur normalen jährlichen Anpassung um etwa 300 Euro. Auf Einkünfte unterhalb dieser Grenze werden Krankenkassenbeiträge fällig, auf darüber hinaus gehendes Einkommen nicht. Aktuell liegt der Wert bei 69.750 Euro im Jahr. Auch die Versicherungspflichtgrenze, derzeit 77.400 Euro im Jahr, steigt um 300 Euro. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern.
Für Menschen mit Minijob müssen die Arbeitgeber höhere Kassenbeiträge zahlen, nämlich 17,5 Prozent des Bruttolohns. Aktuell sind es 13 Prozent.
Krankschreibung
Künftig gibt es die Möglichkeit einer teilweisen Krankschreibung von 25, 50 oder 75 Prozent. Gedacht ist dies für längerfristige Erkrankungen, die einen reduzierten Einsatz im Job zulassen. Es kann dann auch Teilkrankengeld gezahlt werden.
Geld vom Bund
Der Bund erhöht seine Zahlungen an die Kassen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden: Nächstes Jahr gibt es eine Milliarde Euro zusätzlich, 2028 sind 1,25 Milliarden vorgesehen und 2029 dann 1,75 Milliarden. 2030 sind 2,25 Milliarden Euro mehr eingeplant und ab 2031 jährlich 2,75 Milliarden. Die Krankenkassen halten die Beträge weiterhin für zu niedrig. Zudem wird der allgemeine Bundeszuschuss an die Kassen von zuletzt 14,5 Milliarden Euro im Jahr gekürzt: 2027 liegt er bei 13,15 Milliarden Euro und in den Jahren danach bei je 12,95 Milliarden Euro.
Dass der Bund den Kassen etwas mehr zahlt als zunächst vorgesehen, hängt auch mit der Steuer auf zuckerhaltige Getränke zusammen, die 2027 eingeführt wird. Sie soll im Anfangsjahr 650 Millionen Euro einbringen und danach rund 450 Millionen pro Jahr, weil die Hersteller vermutlich den Zucker in ihren Rezepturen reduzieren.
Praxen, Kliniken und Medikamentenpreise
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte fallen bestimmte Sondervergütungen weg. Dabei geht es unter anderem um Geld für das Anbieten offener Sprechstunden oder die Vermittlung eines Facharzttermins. Auch bei den Krankenhäusern werden die Vergütungsregeln verändert. Um unnötige Operationen zu verhindern, soll außerdem vor bestimmten Eingriffen das Einholen einer Zweitmeinung verpflichtend werden. Das dürfte etwa das Einsetzen künstlicher Knie- und Hüftgelenke betreffen. Sowohl die Pharmaindustrie als auch die Apotheken werden zu höheren Rabatten auf Medikamente verpflichtet.
Söder: Paket "mit Schmerzen" zustimmungsfähig
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warb in der Länderkammer dafür, das Gesetz nicht aufzuhalten. Es sei ein "Gesamtkompromiss, der hart erarbeitet wurde". Dieser sei zustimmungsfähig, wenn auch "mit Schmerzen". Die saarländische Regierungschefin Anke Rehlinger (SPD) sprach sich für das Einschalten des Vermittlungsausschusses aus. Sie äußerte die Sorge, dass viele Krankenhäuser wegen der Einsparungen Insolvenz anmelden müssen.
Die Kassen-Reform soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Versicherte müssen sich dabei auf neue Belastungen einstellen: Die Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Klinikaufenthalte steigen, die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner wird eingeschränkt. Auch für Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Pharmafirmen und Apotheken sind Änderungen vorgesehen. Die Regierung will mit den Maßnahmen die Finanzlage der Kassen stabilisieren und Beitragserhöhungen vermeiden.




