Reformationstag 2017 wird gesetzlicher Feiertag in Bayern

Reformationstag 2017 wird gesetzlicher Feiertag in Bayern
Erstmalig und einmalig: 2017 haben die Bayern am Reformationstag frei.

Der Reformationstag 2017 (31. Oktober) soll in Bayern laut Kabinettsbeschluss vom Dienstag einmaliger gesetzlicher Feiertag werden. Wie ein Sprecher der Staatskanzlei auf epd-Anfrage sagte, muss Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

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Mit dem 500. Jahrestag der Reformation erinnern evangelische Christen an den legendären Thesenanschlag Martin Luthers (1483-1546) an die Tür der Wittenberger Schlosskirche im Jahr 1517. Dieses Ereignis gilt als der Beginn der reformatorischen Umwälzungen in Europa.

Unter den Ministerpräsidenten der Länder besteht breite Zustimmung darüber, den Reformationstag am 31. Oktober 2017 einmalig zu einem bundesweiten gesetzlichen Feiertag zu machen. Die Länder Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Saarland, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben entweder bereits entsprechende Beschlüsse gefasst oder zumindest Unterstützung signalisiert. In den ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins ist der Reformationstag bereits gesetzlicher Feiertag.