Die Initiative "Kufiyas in Buchenwald" darf am Sonntag auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald keine Mahnwache für die Opfer in Gaza abhalten. Das Verwaltungsgericht Weimar wies am Donnerstag einen Eilantrag gegen eine entsprechende Entscheidung der Stadt ab, wie eine Sprecherin auf epd-Anfrage sagte.
Die Initiative "Kufiyas in Buchenwald" könne dagegen als Antragstellerin nun aber noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Weimar hatte die geplante Kundgebung auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald untersagt. Aus Ausweichort wurde dem Bündnis aus linksextremen und linken Organisationen der Theaterplatz in der Innenstadt angeboten.
Dagegen war die Initiative vor Gericht gezogen. "Kufiyas in Buchenwald" hatte argumentiert, es dürfe keine Haus- und Sprechverbote wegen Palästina-Solidarität oder Kritik an Israel geben.
Der Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner, hatte angekündigt, er werde am Sonntag als Tag des Gedenkens an die Befreiung des Konzentrationslagers dafür sorgen, dass die Überlebenden und deren Angehörige im Mittelpunkt stehen.
Ein Missbrauch des Gedenkens an die Befreiung des KZ vor 81 Jahren für politische Ideologien werde nicht geduldet. Wagner betonte, die Gedenkstätte sei nicht nur ein geschichtspolitischer Erinnerungsort, sondern auch ein Friedhof. Manche Menschen wüssten offenbar nicht, wie man sich dort zu verhalten habe.



