In Berlin haben Brandstifter kürzlich Wärmebusse der Stadtmission abgebrannt. In einem Wärmebus können Wohnungslose nachts zumindest einen heißen Tee trinken, und oft retten die Busse wohnungslose Menschen sogar vor dem Erfrieren, weil eine Notunterkunft anders praktisch nicht erreichbar ist. Die Schwierigkeiten der Wohnungslosigkeit wurden gerade sogar noch mehr Menschen in Berlin bewusst. Weil es gerade zu einem großflächigen Stromausfall gekommen ist, müssen plötzlich viele ohne Licht, Herd und Kühlschrank auskommen.
Wohnungslosigkeit ist ein immenses Problem in Deutschland. Laut einem offiziellen Bericht gibt es über 530.000 wohnungslose Personen in Deutschland. Das dürften etwa 440.000 Menschen in Notunterkünften sein; etwa 60.000 Menschen, die bei Bekannten prekär "Couch surfen"; und etwa 45.000 Personen, die gar keine Bleibe haben.
In den letzten Jahren gibt es immerhin ein paar Lichtblicke in der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit. In einer bestimmten aktuellen Frage bin ich dagegen davon enttäuscht, wie die Bundesregierung diesen Kampf untergräbt. Deshalb spreche ich mich dafür aus, den Kampf gegen die Wohnungslosigkeit nun auch als ein Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen.
Wohnungslosigkeit
Angesichts der gegenwärtigen Winterkälte in Deutschland ist die Wohnungslosigkeit in Deutschland eine humanitäre Katastrophe vor unserer Haustür. Das Leben ohne Wohnung, aber auch die unstete Bleibe bei Bekannten, ist hart. Menschen ohne eigenen Mietvertrag kämpfen oft mit psychischen Krankheiten. Aufgrund von Autismus haben sie vielleicht die Arbeit und dann die Wohnung verloren. Bei anderen flammen psychische Schwierigkeiten auf, weil die Wohnungslosigkeit das Leben besonders schwer macht. Oft kommt der Missbrauch von Alkohol und anderen Drogen hinzu, teils als Ursache, teils als Folge. Körperliche Krankheiten kommen hinzu.
Alexander Maßmann wurde im Bereich evangelische Ethik und Dogmatik an der Universität Heidelberg promoviert. Seine Doktorarbeit wurde mit dem Lautenschlaeger Award for Theological Promise ausgezeichnet. Publikationen in den Bereichen theologische Ethik (zum Beispiel Bioethik) und Theologie und Naturwissenschaften, Lehre an den Universitäten Heidelberg und Cambridge (GB).
Je nach Lebenssituation haben über die Hälfte oder zwei Drittel der Wohnungslosen in Deutschland mit gesundheitlichen Belastungen zu kämpfen. Die EKD stellt fest: "Obdachlose Menschen sterben früher. Ihre durchschnittliche Lebenserwartung beträgt in Deutschland nur etwa 46,5 Jahre. Das ist eine 30 bis 40 Jahre geringere Lebenserwartung als die von Menschen, die in einer Wohnung leben."
Ohne Wohnung gehen außerdem Dokumente leicht verloren. Man wird Opfer von Dieben oder rutscht selbst in die Kleinkriminalität ab. Viele leiden an Beschimpfungen, Diskriminierung und Misshandlung. Eine geregelte Arbeit wird schwer oder unmöglich. Frauen, die im Vergleich zu Männern häufiger prekär bei Bekannten unterkommen statt offen obdachlos zu leben, werden teilweise zur Prostitution genötigt.
Die heutige Debatte um die Wohnungslosigkeit
Es gibt drei ermutigende Zeichen im Kampf gegen die Wohnungslosigkeit. Zunehmend gilt das geregelte Wohnen als ein Menschenrecht. In diese Richtung geht auch die Europäische Sozialcharta. Aber Papier ist geduldig. Ein lutherischer Bischof von Helsinki hat gemeinsam mit anderen der Ansicht öffentlich Nachdruck verschafft, dass Wohnungslosigkeit der Menschenwürde widerspricht. Seine Mitstreiter und er haben 2007 dazu beigetragen, dass besonders Finnland sich nachhaltig dem Kampf gegen die Wohnungslosigkeit verschrieben hat.
Die EKD hat sich 2020 dieser Einschätzung angeschlossen: Wo Menschen keine Wohnung haben, können sie anerkannte Grundrechte oft nicht wahrnehmen. Die deutsche Bundesregierung wiederum hat 2024 einen Nationalen Aktionsplan gegen die Wohnungslosigkeit beschlossen, zu dem sich auch die schwarzrote Regierung bekennt. Am wichtigsten dürfte das Ziel sein, von 2022 bis 2028 eine Summe von 21,65 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau zu pumpen – mit den Mitteln der Länder und Kommunen vermutlich sogar deutlich mehr. Außerdem hat sich das Denken über die Wohnungslosigkeit so geändert, dass der Grundsatz "Housing First!" viel Zustimmung erfährt.
Die neue Grund-Verunsicherung
Teil der neueren Diskussion ist es, dass man einer neuen Wohnungslosigkeit stärker vorbeugen will. Um die Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, muss man auch verhindern, dass Menschen in Zukunft die Wohnung verlieren, die sie im Augenblick noch haben. Doch solche Bemühungen untergräbt die Bundesregierung teilweise. Anstelle weiterhin zu helfen, will man in bestimmten Fällen Hilfen wegnehmen und durchaus zusehen, wie bestimmte Personen in die Obdachlosigkeit abgleiten. Selbst Schuld, so lautet die Annahme.
Die Bundesregierung hat gerade durchgesetzt, dass aus dem bisherigen "Bürgergeld" die neue "Grundsicherung" wird. Nun kann die Regierung denjenigen Menschen die Unterstützung bei der Mietzahlung verweigern, die mehrfach nicht zum Termin beim Jobcenter antreten. Solche Unterstützungszahlungen verbürgt eigentlich die Sozialgesetzgebung. Ich lasse hier dahingestellt, was von den verschiedenen neuen Maßnahmen gegen solche Menschen zu halten ist, die bestehende Arbeitsmöglichkeiten wiederholt nicht wahrnehmen. Aber selbst wenn man die härteren Strafen bejaht: Die Regierung geht zu weit damit, Mietunterstützung nicht mehr auszuzahlen und damit eine neue Wohnungslosigkeit in Kauf zu nehmen.
Falls Menschen nicht ins Jobcenter gehen, weil sie eine psychische Erkrankung haben, gibt es Sonderregelungen. Aber eine solche Erkrankung muss man erst einmal nachweisen, und dann heißt es hoffen, dass man nicht zum Opfer der politischen Bürokratie wird. Wer dagegen einmal in die Wohnungslosigkeit abrutscht, hat es unverhältnismäßig schwer, wieder Fuß zu fassen. Nun kommt es leichter zu Erkrankungen oder Schäden verschiedener Art. Wer die Wohnung verliert, wird argwöhnisch gegen die Behörden, und der Gang ins Jobcenter wird noch schwerer. Die Bundesregierung arbeitet gegen das eigene Ziel, die Erwerbstätigkeit zu fördern. Aber mehr noch: Die Wohnungslosigkeit widerspricht der Menschenwürde. Das ist kein Instrument im regulären politischen Werkzeugkasten, das ist im Grunde eine Menschenrechtsverletzung.
Housing First
Die Bestrafung in der neuen Grundverunsicherung widerspricht dem Ansatz des "Housing First", zu dem sich eigentlich alle Parteien bekannt haben. In Finnland ist dieser neue Ansatz besonders erfolgreich: Man muss sich eine Sozialwohnung nicht mehr verdienen, indem man zuvor Drogen aufgibt und sich als zuverlässig erweist. An die Stelle der traditionellen Bedingung tritt die Ermöglichung: Man bekommt eine Wohnung, und dann wird es einfacher, etwa den Alkohol aufzugeben.
Bei den Finnen steht die individuelle Autonomie sogar an erster Stelle: Wenn die ehemals Wohnungslosen etwa ein Suchtverhalten nicht aufgeben wollen, ist das ihre Entscheidung. Jedenfalls erhalten sie von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern soviel Unterstützung für ein geregeltes Leben, wie sie wünschen und zulassen. Die Diakonie und verschiedene gemeinnützige Vereine haben dieses neue Modell in deutschen Städten übernommen, und der Erfolg gibt ihnen Recht. Ich selbst finde "Housing First" nicht nur erfolgversprechend, sondern auch sehr evangelisch: Anerkennung ist nicht von Leistung abhängig, sondern Anerkennung ermöglicht eine positive Entwicklung.
Zum Prinzip "Housing First" hatte sich auch der alte Koalitionsvertrag der Ampelregierung bekannt. In einer Bundestagsdebatte zum Thema (2023) haben alle Redenden das Prinzip befürwortet, einschließlich des Redners der CDU/CSU-Fraktion. Der SPD-Vertreter sagte: "Das einzig Positive an dem englischen Begriff" – d.h. an "Housing First" – "ist vielleicht, dass im gesamten Haus alle, von rechts bis nach links, sagen: Wir erkennen das bedingungslose Recht auf Wohnen an." Nun haben Merz und Klingbeil das Prinzip des bedingungslosen Rechts an einer wichtigen Stelle begraben. Das neue Prinzip von Drohung und Strafe gilt seit jeher in deutschen Sozialwohnungen, und es hat allzu oft nicht dabei geholfen, die Wohnungslosigkeit zurückzulassen.
Wohnen ist elementar menschlich
Kampflos aufgeben darf die deutsche Zivilgesellschaft das Motto "Housing First" nicht. Immerhin erkennt das Grundgesetz die Bedeutung der Privatwohnung an, weil es festlegt: Mir nichts dir nichts darf sich nicht einmal der Staat Zugang zu einer Privatwohnung verschaffen. Weshalb aber schützt das Grundgesetz die Unverletzlichkeit der Privatwohnung? Hier wahrt das Grundgesetz die Intimsphäre des Menschen, in der man sich geschützt weiß und nicht stets angespannt auf der Hut sein müsste vor möglichen Gefahren.
Die eigene Wohnung bietet nicht nur Schutz vor politischen Übergriffen. Ich muss mich nicht unter einer Brücke oder im Bahnhof schlafen legen. Ich bin nicht den Elementen ausgesetzt oder Fremden mit bösen Absichten ausgeliefert, sondern geschützt und beheimatet. So schreibt ein Autor in einer Besinnung, was es eigentlich heißt zu wohnen: "Im Unterschied dazu bedeutet die wohnungslose Situation des flottierenden Aufenthalts im öffentlichen Raum mehr Entbergung und rohe Freistellung ins Ungeschützte. Optionen der Beheimatung bietet sie nicht."
"Bergung" und "Beheimatung" in einer festen Wohnung sind so elementar, dass zum Beispiel auch das Neue Testament auf diese grundlegende Dimension des Menschlichen zurückgreift, wenn es von dem Skandal spricht, dass Jesus ein äußerst verletzliches Leben führte. Gerade zu Weihnachten haben wir gehört, wie Maria ihr Baby ungeschützt in einen Futtertrog betten musste: "Denn sie hatten sonst keinen Raum in der Herberge." Auf seiner unsteten Wanderschaft beschreibt der erwachsene Mann Jesu die krassen Umstände seines Lebens so: "Die Füchse haben Höhlen, und die Vögel des Himmels haben Nester, der Menschensohn aber hat keinen Ort, wo er sein Haupt hinlegen kann" (Lukas 9,58).
Wohnungslosigkeit und das Grundgesetz
Was heißt das aber politisch? Zuletzt war 2021 eine Initiative gescheitert, die den Satz ins Grundgesetz schreiben wollte: "Jeder Mensch hat das Recht auf menschenwürdigen, diskriminierungsfrei zugänglichen und einkommensgerechten Wohnraum." Natürlich kann der Staat die Wohnungslosigkeit nicht von jetzt auf gleich lösen. Selbst ein so drastischer Schritt wie die Enteignung von leerstehendem Wohnraum würde vermutlich nicht den entscheidenden Durchbruch bringen. Außerdem gibt es in Deutschland nicht eine einzelne politische Instanz, die die Verantwortung für das Wohnen auf sich nehmen könnte. Neben dem Bundestag haben Länder und Kommunen ein gewichtiges Wort mitzureden beim Thema Wohnungslosigkeit.
Andererseits sehen die Landesverfassungen von Bayern, Berlin, Bremen und Sachsen ein Recht auf eine angemessene Wohnung vor. In Nordrhein-Westfalen und sechs anderen Bundesländern verpflichtet die Landesverfassung immerhin dazu, neuen Wohnraum zu schaffen. Ganz so abwegig ist es also nicht, die Abschaffung der Wohnungslosigkeit als politisches Ziel sogar im Grundgesetz zu betonen.
Wie wäre es also mit einer weicheren Formulierung, die zumindest das Bemühen um Wohnraum ins Grundgesetz schriebe? Auch wenn man sich damit nicht vor Gericht eine Wohnung einklagen könnte, würde das immerhin der Abschaffung der Wohnungslosigkeit politisch Nachdruck verschaffen. In der finnischen Verfassung heißt es zum Beispiel: "Es ist Aufgabe der öffentlichen Gewalt, das Recht eines jeden auf eine Wohnung zu fördern und selbstständiges Verwirklichen des Wohnens zu unterstützen."
Was ich mir davon erhoffe, ist dass deutsche Politiker in Zukunft solchen Murks sein lassen, Bedürftige in die Wohnungslosigkeit zu drängen, indem sie ihnen die Mietunterstützung wegnehmen. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn sich Politiker in den kommenden Jahren entscheiden, 22 Milliarden Euro doch lieber nicht mehr in den Wohnungsbau zu investieren, sondern das Geld für andere Projekte zu verwenden. Das darf die deutsche Gesellschaft nicht zulassen – um der Menschenwürde willen!


