Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Gesundheitskarten verschiedener Krankenkassen auf Euro-Banknoten
epd-bild/Norbert Neetz
Laut dem GKV-Schätzerkreis wird der Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,4 Prozentpunkte steigen auf dann 2,9 Prozent des Bruttolohns.
Erhöhte Krankenkassen-Beiträge
Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge
Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden im kommenden Jahr steigen. Wie hoch der Beitrag ausfällt, kommt auf die jeweilige Kasse an. Wer eine Erhöhung angekündigt bekommt, hat besondere Kündigungsrechte.

Viele gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) erhöhen im kommenden Jahr ihre Zusatzbeiträge. Laut dem GKV-Schätzerkreis wird der Zusatzbeitrag im Schnitt um 0,4 Prozentpunkte steigen auf dann 2,9 Prozent des Bruttolohns. Für 2025 hatte das Gesundheitsministerium einen Durchschnittswert von 2,5 Prozent festgelegt.

Da die Kassen den Zusatzbeitrag aber eigenständig bestimmen und mehrere Krankenkassen ihn im Jahresverlauf auch erhöhten, liegt der tatsächliche Durchschnittswert nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bereits bei 2,9 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Zusatzbeitrag hälftig, ebenso wie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.

Soweit die Erhöhungen von den Krankenversicherungen schon beschlossen und kommuniziert sind, liegen die neuen Zusatzbeiträge je nach Kasse zwischen 1,4 und 4,4 Prozent. Nicht alle Kassen erhöhen jedoch ihren Zusatzbeitrag, eine Kasse senkt ihn.

Rechte von Versicherten

Versicherte, deren Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben laut der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag steigt. Dieses Sonderkündigungsrecht haben sie auch dann, wenn sie noch keine zwölf Monate bei ihrer Kasse versichert sind. Es gilt aber eine Kündigungsfrist von zwei Monaten bis zum Monatsende.

Beispiel: Erhöht eine Versicherung zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag, können Versicherte bis zum 31. Januar ihre Mitgliedschaft kündigen. Dazu müssen sie sich lediglich bei einer anderen Kasse anmelden, die Kündigung teilt dann die neue Kasse der alten mit. Bis zum 31. März sind die Versicherten aber noch bei ihrer alten Kasse versichert, bis dahin müssen sie den höheren Zusatzbeitrag entrichten.

Krankenkassen, die ihren Zusatzbeitrag erhöhen, müssen ihre Versicherten in einem gesonderten Schreiben darüber informieren, und zwar spätestens einen Monat vor der Erhöhung. Falls der neue Zusatzbeitrag über dem festgelegten Durchschnittswert liegt, müssen die Kassen ihre Versicherten auch darauf hinweisen, dass sie in eine günstigere Kasse wechseln dürfen.