Von den 6- bis 15-Jährigen im Bürgergeldbezug nutzten im vergangenen Jahr höchstens 19,2 Prozent, also knapp ein Fünftel, diese Unterstützungsmöglichkeit, wie eine Untersuchung der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands ergab. "Die Teilhabeleistungen laufen weitgehend ins Leere", heißt es darin. In der Untersuchung geht es um die zum Bildungs- und Teilhabepaket gehörende Pauschale von 15 Euro im Monat für "die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft".
Die Summe kann beispielsweise für Musikunterricht, die Mitgliedschaft im Sportverein oder Freizeitfahrten verwendet werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Familie tatsächlich Geld für solche Aktivitäten ausgibt. Anspruchsberechtigt sind Kita- und Schulkinder unter 18, deren Familien Bürgergeld oder ähnliche Leistungen wie Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung beziehen.
Die Forschungsstelle des Paritätischen konzentrierte sich auf Kinder zwischen 6 und 15 Jahren im Bürgergeldbezug und begründete dies mit den verfügbaren Daten. Zwischen den verschiedenen Bundesländern gebe es große Unterschiede, führte das Forschungsteam aus: In Rheinland-Pfalz und Hamburg kämen die Leistungen laut den Daten für 2024 weniger als zehn Prozent der Kinder zugute, in Schleswig-Holstein seien es hingegen gut 60 Prozent. Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig.
Das bei der Einführung des Pakets im Jahr 2011 formulierte Ziel, soziale Teilhabe armer Kinder und Jugendlicher zu fördern, werde "weiterhin nicht eingelöst", kritisierte der Paritätische. Als einen Grund vermutet der Verband die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme. Er fordert deshalb, die Teilhabeleistung pauschal an alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen auszuzahlen. Zusätzlich sei ein "Rechtsanspruch auf Angebote der Kinder- und Jugendarbeit" sinnvoll.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist vorgesehen, die Pauschale von 15 auf 20 Euro zu erhöhen. Erwähnt werden zudem Überlegungen zu einer "Kinderkarte" und einer "Teilhabe-App", aber keine standardmäßige Auszahlung der Summe an alle Anspruchsberechtigten.