Landeskirche muss Pastor weiterbeschäftigen

Evangelisches Beffchen am Talar
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In der hannoverschen Landeskirche sind bislang 137 Fälle von sexualisierter Gewalt aus der Nachkriegszeit oder entsprechende Verdachtsfälle registriert.
Gericht kippt Kündigung
Landeskirche muss Pastor weiterbeschäftigen
Die hannoversche Landeskirche muss einen Pastor weiterbeschäftigen, dem sie im März zunächst wegen des dringenden Verdachts auf Grenzüberschreitungen gegenüber Jugendlichen fristlos gekündigt hatte. Gegen die Kündigung hat der Pastor Klage eingereicht, wie die Landeskirche am Mittwoch mitteilte.

Das Landesarbeitsgericht habe in einem Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Hameln bestätigt und der Klage gegen die fristlose Kündigung erneut stattgegeben. Der Mann werde allerdings nicht wieder in den Kirchenkreis Hameln-Pyrmont zurückkehren.

Eine Revision habe das Gericht nicht zugelassen. Gegenstand des Verfahrens war nach Angaben der Landeskirche die Frage, ob eine mögliche Grenzüberschreitung, die länger zurückliegt, grundsätzlich einer Weiterbeschäftigung in der Funktion als Pastor entgegensteht. Wie das Gericht in dieser Frage entschieden habe, werde sich jedoch erst aus den Urteilsgründen ergeben, die der Landeskirche aktuell noch nicht vorlägen.

Das Landeskirchenamt suche nun mit dem Pastor nach einer neuen Aufgabe, die nicht den Pfarrdienst in einer Kirchengemeinde beinhalte, hieß es. Die frühere Pfarrstelle des Pastors im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont werde für eine Neubesetzung freigegeben. Aktuell gebe es dort eine Vertretungsregelung.

In der hannoverschen Landeskirche, der größten evangelischen Landeskirche in Deutschland, sind bislang 137 Fälle von sexualisierter Gewalt aus der Nachkriegszeit oder entsprechende Verdachtsfälle registriert. 116 davon ereigneten sich in diakonischen Erziehungsheimen.

21 Fälle stehen in einem Bezug zu evangelischen Gemeinden. Zu den mutmaßlichen Tätern gehören unter anderem Pastoren, Diakone und Jugendleiter. Bei den Fällen aus jüngerer Zeit wurden viele Beschuldigte entlassen. In einigen Fällen wurden sie gerichtlich verurteilt. In anderen Fällen wurden die mutmaßlichen Taten erst nach langer Zeit bekannt. Vielfach waren sie verjährt, die mutmaßlichen Täter oft bereits gestorben. In zwölf Einzelfällen ging die Landeskirche in die Öffentlichkeit.