Gesellschaftliche Relevanz der Kirchen gewürdigt

Konstantin von Notz
© epd-bild/Christian Ditsch
Konstantin von Notz sieht, dass die Kirche selbst Reformbedarf im kirchlichen Arbeitsrecht hat, verweist aber auch auf ihr Selbstbestimmungsrecht als zweit größter Arbeitgeber nach dem Staat.
Kirchliches Arbeitsrecht
Gesellschaftliche Relevanz der Kirchen gewürdigt
Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Konstantin von Notz, hat auf die gesellschaftliche Relevanz der christlichen Kirchen verwiesen: "Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände sind tragende Säule unseres Sozialstaats und nach dem Staat der größte Arbeitgeber."

Von Notz sagte dem "Eichstätter Kurier" (Montag), die Kirchen selbst sähen Reformbedarf im kirchlichen Arbeitsrecht und verwiesen zugleich - wie er finde zurecht - auf ihr Selbstbestimmungsrecht. Der Grünen-Politiker wollte am Montag in Eichstätt als Hauptredner bei einer Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht sprechen.

Von Notz sagte, der Staat wolle "gemeinsam mit den Kirchen prüfen", inwieweit das kirchliche dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden müsse und könne. Der bisherige Austausch dazu sei von gegenseitigem Verständnis und Wertschätzung geprägt.

Er halte es für gut, dass beispielsweise "das Privatleben, vor allem das Beziehungsleben" nicht mehr rechtlich bewertet werden soll. "So wichtig dieser Schritt ist, so sehr bedarf es weiterer, etwa einer besseren gesetzlichen Absicherung der Arbeitnehmenden durch eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes", sagte von Notz.

Grundsätzlich sei der sogenannte Dritte Weg als Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht "im Großen und Ganzen erfolgreich", sagte von Notz. Der Gesetzgeber müsse anerkennen, dass die christlichen Kirchen einen "intrinsischen Reformanspruch und eigenen Gestaltungsanspruch" hätten. 

Zugleich hielte er es für sinnvoll, wenn die Kirchen das Grundprinzip der "Dienstgemeinschaft" nicht nur arbeitsrechtlich reformieren würden. So müssten die Kirchen beispielsweise klären, wie der Charakter einer Dienstgemeinschaft gewahrt werden solle, wenn ein Großteil der Dienstnehmer eben nicht mehr Kirchenmitglied sei.