Vorurteile über Ältere stark verbreitet

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Das Bild von alten Menschen ist bei vielen Deutschen von Klischees bestimmt. Das hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes herausgefunden.
Umfrage legt Klischees offen
Vorurteile über Ältere stark verbreitet
Einem Medienbericht zufolge sind in Deutschland negative Meinungen über alte Menschen weit verbreitet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes will deshalb eine Anpassung in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Laut einer Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fänden 53 Prozent der Befragten, ältere Menschen trügen nicht entscheidend zum gesellschaftlichen Fortschritt bei, berichtet das "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (15.12.). 51 Prozent würden demnach einer Regelung zustimmen, "dass Menschen nur bis zu einem bestimmten Alter, wie etwa bis 70 Jahre, politische Ämter haben dürfen".

Die Studie "Altersbilder und Antidiskriminierung in Deutschland" will die Antidiskriminierungsstelle am 15. Dezember in Berlin vorstellen. Grundlage sei eine bevölkerungsrepräsentative telefonische Befragung von 2000 Menschen ab 16 Jahren im Januar dieses Jahres, berichtet das "RedaktionsNetzwerk Deutschland". 40 Prozent hätten dabei angegeben, dass junge von alten Menschen bei der Bewältigung des Klimawandels im Stich gelassen würden.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, beklagte die Ergebnisse. "Die Zahlen sind drastisch und zeigen, dass Klischees und stereotype Vorstellungen über ältere Menschen fest verwurzelt sind", sagte sie dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" und fügte hinzu: "Sie zeigen außerdem, dass es zwischen den Generationen entlang wichtiger Themen wie politischer Beteiligung und Klimaschutz potenzielle Spannungen gibt." Pauschale Aussagen über Ältere wie etwa die, sie seien "zu wenig leistungsfähig", "nicht anpassungsfähig" oder "nicht fit genug", bedrohten das Zusammenleben der Generationen.

Zwar seien Diskriminierungen wegen des Lebensalters im Arbeitsleben sowie bei Alltagsgeschäften grundsätzlich verboten, sagte Ataman. Doch um ein politisches Zeichen gegen Altersdiskriminierung zu setzen, müsse der Begriff "Lebensalter" in Artikel 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden.

Diskriminierung aufgrund des Alters sei inakzeptabel. In Artikel 3 heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."