Sterbehilfe ermöglichen, nicht fördern

Pflegekraft am Bett eine Gastes in einem deutschen Hospiz
© epd-bild/Werner Krüper
Pflegekraft am Bett eine Gastes in einem deutschen Hospiz. Im Mittelpunkt der stationären Hospizversorgung stehen die Bedürfnisse der schwerstkranken Patienten.
Bundestag debattiert
Sterbehilfe ermöglichen, nicht fördern
Selbstbestimmtes Sterben ermöglichen, aber nicht zum Suizid drängen - die Politik steht durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor der Herausforderung, ein neues Sterbehilfe-Gesetz zu machen. Jetzt beriet der Bundestag in erster Lesung.

Der Bundestag hat über eine mögliche gesetzliche Regelung für die Hilfe beim Suizid beraten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ringt das Parlament um ein Gesetz, das das Recht auf selbstbestimmtes Sterben achtet, zugleich aber Missbrauch ausschließt.

Sie wolle die Hilfe bei der Selbsttötung unter Bedingungen ermöglichen, aber nicht fördern, sagte die SPD-Politikerin Heike Baehrens, die zusammen mit anderen eine Regelung im Strafrecht vorschlägt. Andere Abgeordnete lehnen ein strafbewehrtes Verbot von Sterbehilfeorganisationen ab. Man dürfe sich nicht dafür rechtfertigen müssen, wenn man ein Grundrecht in Anspruch nehmen wolle, sagte der Grünen-Politiker Lukas Benner.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Nun geht es im Bundestag um eine mögliche Folgeregelung.

Drei Gruppen aus Abgeordneten verschiedener Fraktionen haben dazu Vorschläge vorgelegt. Baehrens gehört zur Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Sie plädieren für ein erneutes Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz, das aber in eng definierten Grenzen Ausnahmen zulässt. Voraussetzung für eine legale Hilfe bei der Selbsttötung wäre unter anderem eine ärztliche Begutachtung. Dieser Entwurf hat bislang die meisten Unterstützer gesammelt.

Der Suizid dürfe nicht zum Normalfall und die Suizidassistenz nicht zu einer gewöhnlichen Dienstleistung werden, verteidigte Baehrens den Vorschlag. Der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser sagte, es müsse Konsequenzen geben, wenn sich jemand etwa über eine Regelung der verpflichtenden Beratung hinwegsetzt. Dies sei keine Kriminalisierung, sondern konsequente Umsetzung selbstbestimmter Entscheidungen.

Zwei andere Gruppen legen in ihren Entwürfen den Fokus auf die Durchsetzung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben. Katrin Helling-Plahr (FDP), Helge Lindh (SPD) und weitere Parlamentarier wollen eine Beratung zur Bedingung für eine Suizidassistenz machen. Beratung sei die beste Suizidprävention, sagte Helling-Plahr, die den Vorwurf zurückwies, Suizidassistenz fördern zu wollen. Wenn sich aber Menschen dazu entschieden, gehen zu wollen, müsse man dies respektieren, "ohne erhobenen Zeigefinger", sagte sie.

Der Vorschlag von unter anderem Renate Künast (Grüne) und Nina Scheer (SPD), den der Grünen-Abgeordnete Benner unterstützt, geht in eine ähnliche Richtung wie der von Helling-Plahr. Sie schlagen allerdings unterschiedliche Voraussetzungen für Menschen in medizinischen Notlagen und solchen vor, die grundsätzlich gesund sind.

Einig sind sich alle Gruppen darin, dass es eine neue gesetzliche Regelung geben soll, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht unbedingt verlangt. Derzeit finde Suizidassistenz in einer rechtlichen Grauzone statt, sagte Benner. Das müsse sich ändern.

Nach der ersten Beratung im Bundestag werden die Vorschläge nun weiter in den Ausschüssen behandelt. Eine Abstimmung ist voraussichtlich erst im Spätsommer oder Herbst zu erwarten.