Corona-Einschränkungen für Kinder nicht mehr zulässig

Kinder bergrüßen sich mit Ellbogen-Check und Maske
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Kinder und Jugendliche haben in der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer erbracht, meinen Juristinnen. Pandemiebedingte Freiheitseinschränkungen zulasten von Kindern und Jugendlichen seien daher nicht mehr zulässig.
Juristinnen mahnen in Covid-Zeit
Corona-Einschränkungen für Kinder nicht mehr zulässig
Pandemiebedingte Freiheitseinschränkungen zulasten von Kindern und Jugendlichen sind nach der Meinung von Juristinnen nicht mehr zulässig. Kinder und Jugendliche hätten in der Corona-Krise erhebliche Sonderopfer erbracht.

Elisa Hoven, Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof, und die Kölner Jura-Professorin Frauke Rostalski, die auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, schreiben in einem Gastbeitrag für die „Zeit“-Beilage „Christ & Welt“, Kinder und Jugendliche nähmen Freiheitsbeeinträchtigungen zum Wohle anderer hin, die besonders gefährdet seien.

Mit dem flächendeckenden Impfangebot für Erwachsene in Deutschland entfalle die Basis für diese Einschränkungen, die Kinder im besonderen Maße träfen. Covid-19 bedeute für Kinder und Jugendliche ein allgemeines Lebensrisiko, vergleichbar mit den Risiken durch die jährliche Influenza. Auf Grippewellen reagiere die Gesellschaft jedoch nicht mit Schulschließungen oder anderen Freiheitseingriffen, schreiben Hoven und Rostalski.

Darüber hinaus erklären die beiden Lehrstuhlinhaberinnen, dass sich unabhängig vom medizinischen Nutzen jeder direkte oder indirekte Zwang zur Impfung für Kinder und Jugendliche „ethisch wie rechtlich“ verbieten müsse. Sie wenden sich gegen die Forderungen, Unter-18-Jährige sollten sich impfen lassen, um andere zu schützen. „Aber Kinder und Jugendliche tragen keine Verantwortung für Menschen, die sich effektiv selbst durch eine Impfung gegen eine Ansteckung schützen können“, heißt es in dem Beitrag.

Die Gesellschaft trage vielmehr eine Verantwortung für Wohlergehen und Bildung der jungen Generation. „Sonderopfer, wie sie junge Menschen seit Monaten für die Risikogruppen erbracht haben, müssen üblicherweise ausgeglichen werden. Von dieser im Recht ganz selbstverständlichen Regel sind wir in der Realität weit entfernt.“