Abendmahlstreit: Landeskirche Hessen-Nassau weist Kritik zurück

Offener Brief des Vatikans kritisiert EKHN wegen Abenmahlspraktiken
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Kardinal Kurt Koch kritisierte in einem Offen Brief, dass auf der Homepage der EKHN zu lesen sei, dass in Hessen-Nassau auch Ungetaufte zum Abendmahl eingeladen würden.
Abendmahlstreit: Landeskirche Hessen-Nassau weist Kritik zurück
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat die Kritik des römischen Kurienkardinals Kurt Koch zurückgewiesen, die Landeskirche lasse auch Nicht-Getaufte zum Abendmahl zu. Auch in Hessen-Nassau bildeten "in der Regel die Taufe und Mitgliedschaft die Voraussetzung" zur Zulassung am Abendmahl.

In einer am Montag in Darmstadt veröffentlichten Stellungnahme der EKHN heißt es, dieser Vorgabe sollte auch die Praxis grundsätzlich entsprechen, "sofern nicht der Gesichtspunkt der Liebe und des Seelenheils" im Ausnahmefall eine andere Praxis nahelege.

Der im Vatikan für ökumenische Fragen zuständige Kardinal hatte die EKHN vergangene Woche in einem Offenen Brief an den Ökumenischen Arbeitskreis von Evangelischer Kirche in Deutschland und katholischer Deutscher Bischofskonferenz als Beispiel für eine problematische theologische Auffassung genannt. Er kritisierte vor allem, dass auf der Homepage der EKHN zu lesen sei, dass in Hessen-Nassau auch Ungetaufte zum Abendmahl eingeladen würden. Unter anderem mit der vermeintlichen Relativierung der Taufe melde sich nun ein "tieferes ökumenisches Problem" an, schrieb der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen.

Ein zweiter Vorwurf Kochs bezieht sich auf die Regelung, nach der in Notsituationen das Abendmahl auch von einer Person geleitet werden kann, die nicht ordiniert ist. Dadurch sei der evangelisch-katholische Konsens im Blick auf das Amtsverständnis infrage gestellt, monierte Koch. Die EKHN weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es sich um eine Regelung für extreme Notsituationen handele, wenn keine ordinierte Person erreichbar sei. Das grundsätzliche Amtsverständnis sei dadurch nicht relativiert. Außerdem habe auch die katholische Theologie mit der sogenannten "geistlichen Kommunion" eine Lehre, die auf Notsituationen eingehe.

Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) hatte im September 2019 sein Votum mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn" veröffentlicht, das sich für eine mögliche Teilnahme von Protestanten an der katholischen Eucharistie und von Katholiken am evangelischen Abendmahl ausspricht, ohne dass konfessionelle Unterschiede geleugnet würden. Das Prinzip der sogenannten eucharistischen Gastfreundschaft wurde vor allem mit Blick auf den 3. Ökumenischen Kirchentag im Mai 2021 in Frankfurt am Main diskutiert.

Die vatikanische Glaubenskongregation hatte theologische Zweifel geäußert. Der Tübinger Kirchenhistoriker Volker Leppin, wissenschaftlicher evangelischer Leiter des ÖAK, hatte in einem Interview Anfang Februar gesagt, dass er in den Reaktionen des Einheitsrats "im Grunde eine Gesprächsverweigerung" wahrnehme.