Corona-Schutzmaßnahmen für Gottesdienste werden verschärft

FFP2-Maske im Gottesdienst vorgeschrieben
©Frank Rumpenhorst/dpa
Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen soll künftig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten.
Corona-Schutzmaßnahmen für Gottesdienste werden verschärft
In ihrem aktuellen Beschluss zu den Corona-Schutzmaßnahmen haben Bund und Länder schärfere Regeln für Gottesdienste festgelegt. Dies betrifft das Tragen von medizinischen Masken, Abstand, Gemeindegesang und die Anmeldung beim Ordnungsamt.

Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Beratungen am späten Abend des 19. Januar mit. Dazu zählen die als besonders sicher geltenden FFP2-Masken, aber auch die einfacheren und günstigeren blauen OP-Masken. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage davor beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Festgeschrieben werden sollen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und ein Verbot von Gemeindegesang. Die einzelnen Regelungen legen die Bundesländer in ihren Verordnungen fest. Die Regierungschefs einigten sich auch auf eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Als solche gelten die meist blauen Hygienemasken, auch OP-Masken genannt, sowie die als besonders sicher geltenden FFP2-Masken.