Politik will mit Kirchen über Corona-Beschlüsse sprechen

Abstandsregeln, Open-Air- oder kleinere Gottesdienste zu Weihnachten
©Getty Images/Pasquale Senatore
Gebet mit Abstand: Die evangelische und katholische Kirche signalisierten Gesprächsbereitschaft bezüglich ihrer Weihnachtsgottesdienste.
Politik will mit Kirchen über Corona-Beschlüsse sprechen
Weihnachten wird mit Kontaktbeschränkungen stattfinden. Auch große Gottesdienste soll es nicht geben. Die Kirchen zeigen sich offen für Gespräche. Zugleich dringen sie auf die Möglichkeit zu feiern und ein Mindestmaß an Begegnung mit Schwächeren.

Die von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkungen auch über Weihnachten stoßen bei den großen Kirchen auf ein geteiltes Echo. Evangelische und katholische Kirche begrüßten zwar die Beschlüsse im Grundsatz. Die Bedeutung des Weihnachtsfests werde gewürdigt, erklärte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm nach den Beschlüssen am 25. November. Gleichzeitig betonte er, man wolle Weihnachten feiern "in unseren Gotteshäusern ebenso wie an allen anderen Orten".

Die christliche Weihnachtsbotschaft sende gerade jetzt ein Hoffnungslicht in eine verunsicherte Welt und gebe Halt, erklärte Bedford-Strohm. "Die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten machen mich zuversichtlich, dass wir an Weihnachten kraftvolle Gottesdienste feiern werden", sagte der bayerische Landesbischof. Die frohe Botschaft von Jesu Geburt "lässt sich auch in diesem Jahr nicht aufhalten".

Alles tun, um Gefährdung auszuschließen

Bund und Länder wollen mit den Kirchen nun über Veranstaltungen zu Weihnachten sprechen. "Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter müssen vermieden werden", heißt es im Beschluss. Die Planungen evangelischer Gemeinden sehen bislang viele Open-Air-Gottesdienste - durchaus mit vielen Besuchern - oder mehr Gottesdienste als sonst mit deutlicher Begrenzung der Teilnehmerzahl vor. Beide Kirchen signalisierten Gesprächsbereitschaft, verwiesen aber auch auf ihre bestehenden Konzepte. Bei den Beratungen könne man an bereits geführte Gespräche anknüpfen und, wo erforderlich, bestehende Regelungen weiterentwickeln, sagte Bedford-Strohm. Man werde alles tun, um Gefährdungen der Gesundheit auszuschließen, versicherte er. Das sei "eine klare Konsequenz des christlichen Nächstenliebegebots".

Mindestmaß an sozialen Kontakten

Man hoffe "in diese Zeit eine Botschaft des Lichts, der Zuversicht und Hoffnung zu senden", sagte der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Das gelte besonders für ein Mindestmaß an sozialen Kontakten und Seelsorge bei Menschen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und Behinderteneinrichtungen, ergänzte Kopp. "Das Coronavirus darf Einsamkeit nicht befördern", betonte er.

Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen haben indessen angekündigt, mit dem Land über Regelungen zu Gottesdiensten in der Adventszeit und an Weihnachten zu beraten, teilte die hannoversche Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track auf Anfrage mit. Die Bremische Evangelische Kirche begrüßte die Ergebnisse der Bund-Länder-Vereinbarungen zur teilweisen Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen in den Wochen bis Weihnachten. "Die Beschlüsse sind verantwortungsvoll und moderat zugleich", sagte der leitende Theologe der Landeskirche, Pastor Bernd Kuschnerus. Die Kirche fühle sich gut auf die bevorstehende Advents- und Weihnachtszeit vorbereitet.

Kristina Kühnbaum-Schmidt, Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, gibt sich angesichts der Corona-Vorgaben zu den Feiertagen gelassen: "Wie wäre es: zu #Weihnachten einfach dankbar sein für all das, was trotz Corona möglich ist. Anders, kleiner, feiner, aber möglich", schrieb sie auf Twitter.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten am 25. November eine Verlängerung und Verschärfung der Kontaktbeschränkungen bis mindestens 20. Dezember beschlossen. Bis dahin sollen sich privat nur fünf Menschen treffen dürfen. Über Weihnachten soll es aber Lockerungen geben, um Treffen im Kreis von Familie und Freunden möglich zu machen. Dann soll die bisherige Obergrenze von zehn Personen gelten.