Neues Kirchengesetz gegen Missbrauch und sexualisierte Gewalt

Neues Kirchengesetz gegen Missbrauch und sexualisierte Gewalt
Die evangelische Kirche in Bayern will konsequenter und umfassender gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch vorgehen. Deshalb liegt der Landessynode ein "Präventionsgesetz" vor, über das sie auf ihrer digitalen Herbsttagung vom 22. bis 26. November entscheiden muss.

Das Gesetz sei eine Rechtsgrundlage für Kirche und Diakonie, sagte Oberkirchenrat Nikolaus Blum am Donnerstag bei einer Video-Pressekonferenz. Bisher habe die Landeskirche fünf Millionen Euro für die Prävention von Missbrauch und sexualisierter Gewalt zur Verfügung gestellt. Die Strukturen, wie etwa Unabhängige Kommissionen, an die sich Betroffene wenden können, sollen weiter ausgebaut werden.

Synodalpräsidentin Annekathrin Preidel sagte, neben der finanziellen Unterstützung sei auch der Dialog mit den von Missbrauch betroffenen Menschen wichtig. Jedes Schicksal sei ein ganz eigenes. Persönliche Begegnungen seien jedoch während der Corona-Krise erheblich eingeschränkt, sagte Oberkirchenrat Blum, der auch Mitglied im Beauftragtenrat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegen Missbrauch ist. Deshalb hält Blum auch die mediale Kritik an der EKD-Synode für überzogen, die sich bei ihrer digitalen Tagung am 8. und 9. November mit dem Thema Missbrauch auseinandergesetzt hatte. Auch betroffene Menschen hätten zur Risikogruppen gehört, weshalb es schwierig gewesen sei, einen Betroffenenbeirat zusammenzustellen.

Insgesamt sei die Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch innerhalb der evangelischen Kirche "auf einem guten Weg". Denn inzwischen seien die Voraussetzungen für eine einheitliche Praxis der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland geschaffen worden.