Mehr als 300 Pfarrer sagen Nein zur Homo-Segnung

württembergische Landeskirche Segnungsgottesdienste
© epd-bild / Jörn Neumann
Kirchengemeinden in der württembergische Landeskirche dürfen Segnungsgottesdienste für Lesben und Schwule anbieten, wenn drei Viertel des Kirchengemeinderats und drei Viertel der für die Gemeinde verantwortlichen Pfarrer sowie der Oberkirchenrat zustimmen.
Mehr als 300 Pfarrer sagen Nein zur Homo-Segnung
In der Evangelischen Landeskirche in Württemberg regt sich Widerstand gegen den Beschluss der Landessynode vom März, die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zu ermöglichen.

Auf einer Unterschriftenliste erklärten 335 Pfarrer, solche Segnungen nicht zu vollziehen, wie der Marbacher evangelische Dekan Ekkehard Graf mitteilte. Die Unterzeichner machten deutlich, dass sie "für eine vom Wort Gottes nicht gedeckte Segnung nicht zur Verfügung stehen", erläuterte Graf.

An einem Treffen der Segnungskritiker in Korntal bei Stuttgart hätten auffällig viele junge Theologen teilgenommen. Diese Nachwuchspfarrer wollten "nicht in einer Kirche der theologischen Beliebigkeit arbeiten", hieß es. Mit der Unterschriftenaktion sollen Pfarrer Rückhalt bekommen, dass sie mit ihrem persönlichen Nein zur Homo-Segnung nicht alleine auf weiter Flur stehen, unterstrich Pfarrer Matthias Deuschle aus Herrenberg. Die Liste wird nicht veröffentlicht, wurde allerdings den Mitgliedern der Landessynode vor der jüngsten Synodaltagung zugesandt.

Die württembergische Landessynode hatte sich nach jahrelangen Diskussionen bei ihrer Frühjahrstagung zu einem Kompromiss durchgerungen. Demnach dürfen Kirchengemeinden Segnungsgottesdienste für Lesben und Schwule anbieten, wenn drei Viertel des Kirchengemeinderats und drei Viertel der für die Gemeinde verantwortlichen Pfarrer sowie der Oberkirchenrat zustimmen. Maximal ein Viertel aller württembergischen Kirchengemeinden können sich diesem Modell anschließen - sollten es mehr werden, muss die Synode erneut verhandeln.

Segnungs- oder Traugottesdienste sind inzwischen in allen Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit Ausnahme der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe erlaubt.