Kirchenleitung legt Ausschluss-Kriterien vor

Haken und Kreuz
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Die EKBO hat Kriterien beschlossen, die einen Ausschluss vom Ältestenamt wegen menschenfeindlichen Verhaltens begründen.
Kirchenleitung legt Ausschluss-Kriterien vor
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat Kriterien beschlossen, die einen Ausschluss vom Ältestenamt wegen menschenfeindlichen Verhaltens begründen. Wie die aussehen, erfahren Sie hier.

Den Kirchengemeinden und ihren Gemeindekirchenräten werde dafür eine Handreichung zur Verfügung gestellt, teilte die EKBO am Dienstag in Berlin mit. In der Landeskirche werden am 3. November die Gemeindeleitungen neu gewählt. Ein Gemeindekirchenrat (GKR) besteht zum einen aus von den Gemeindegliedern gewählten Mitgliedern, den Ältesten, zum anderen aus den Pfarrerinnen und Pfarrern der Kirchengemeinde.

In der Handreichung würden kirchenrechtliche Vorgaben erläutert und exemplarisch auf einige Parteien und Gruppierungen angewandt wie etwa die Identitäre Bewegung, die Reichsbürger, die Initiative Zukunft Heimat, die NPD oder die AfD. Zudem werde das Verfahren dargestellt, wie ein Gemeindekirchenrat zu einer Entscheidung gelangen kann, wenn Zweifel über die Befähigung eines Kandidaten aus der Kirchengemeinde zum Ältestenamt bestehen.

Der GKR ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Die Amtszeit der sogenannten Ältesten beträgt sechs Jahre; in der Regel wird alle drei Jahre die Hälfte der GKR-Mitglieder neu gewählt.

Nach der Grundordnung der EKBO können den Angaben nach Älteste "nur Gemeindeglieder sein, die sich zu Wort und Sakrament halten und ihr Leben am Evangelium Jesu Christi ausrichten; damit nicht vereinbar ist eine Mitgliedschaft in oder die tätige Unterstützung von Gruppen, Organisationen oder Parteien, die menschenfeindliche Ziele verfolgen". Als "menschenfeindlich" im Sinne der Grundordnung gelten Worte und Taten, die Menschen oder Menschengruppen "aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" herabwürdigen, diffamieren oder bedrohen, heißt es in der Handreichung.  

Die Frage, ob eine Gruppierung, Organisation oder Partei menschenfeindliche Ziele verfolgt, lasse sich nur im Blick auf die eigene Darstellung und Veröffentlichungen beantworten. "Äußerungen von Mitgliedern sind dann ein deutlicher Hinweis auf die Verfolgung menschenfeindlicher Ziele, wenn es sich um Entscheidungsträger handelt, die den Kurs der Gruppierung maßgeblich bestimmen" heißt es in der Begründung zum Beschluss weiter.