Koalition legt Entwurf zu 219a vor

Paragraf 219a StGB
Foto: Silas Stein/dpa
Eine Frau hält bei einer Kundgebung vor Beginn eines Berufungsprozesses gegen die Gießener Ärztin Hänel am Landgericht ein Zettel mit der Aufschrift "219a nicht zeitgemäß!"
Koalition legt Entwurf zu 219a vor
Ärzte sollen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen
Die Koalition hat sich auf Details zur Beilegung des Streits um das Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Sie will, dass Ärzte straffrei informieren dürfen. Anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll aber verboten bleiben.

Die große Koalition hat sich auf eine Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen geeinigt. Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig ohne Risiko der Strafverfolgung darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Außerdem soll die Bundesärztekammer eine zentrale Liste mit Ärzten, die Abtreibungen vornehmen, führen, die auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht werden soll.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums haben sich die beteiligten Minister am Montag auf den Entwurf geeinigt. Er soll bereits am 6. Februar im Bundeskabinett beraten werden.

Der Entwurf sieht eine Ergänzung des umstrittenen Paragrafen 219a vor, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Weil dadurch auch die Information von Ärzten über die Tatsache, dass sie Abtreibungen vornehmen, von Gerichten als strafbar gewertet wurde, entstand eine hitzige politische Diskussion um den Paragrafen. Die SPD verlangte die Abschaffung des Paragrafen, die Union wollte ihn beibehalten.

Mit der Ergänzung des Paragrafen soll laut Entwurf sichergestellt werden, dass Frauen die notwendigen Informationen erhalten, zugleich aber das Anpreisen oder grob anstößige Werbung für Abtreibungen verboten bleiben. In der Ergänzung des Paragrafen soll es wörtlich heißen, dass nicht strafbar ist, "wenn Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche (...) vornehmen". Ebenso sollen Hinweise auf die geplanten Listen erlaubt sein, die monatlich von der Bundesärztekammer aktualisiert werden sollen. Die Verpflichtung, diese Listen zu führen, soll im Schwangerschaftskonfliktgesetz ergänzt werden.

Die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles lobte den Kompromiss. "Frauen bekommen endlich die Informationen, die sie brauchen", schrieb sie auf Twitter. "Wir schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen/Ärzte und verbessern die Fortbildungen, um Lücken in der Versorgung zu schließen." Um den Entwurf habe die SPD mit der Union hart gerungen.

"Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar"

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel äußerte sich kritisch über die Einigung. Diese bedeute nur, dass Ärzte und Ärztinnen "jetzt doch informieren dürfen, dass sie Abbrüche machen", erklärte sie auf Twitter. "Weitere Informationen sind nicht erlaubt. Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar. Das kann man Rechtssicherheit nennen, wenn man will."

Die Allgemeinmedizinerin Hänel war auf Grundlage des Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Hänels Verurteilung entfachte vor mehr als einem Jahr eine Debatte über den Paragrafen.