Kirchenurteil: Jurist sieht Bundesarbeitsgericht "auf schiefer Ebene"

Kirchenurteil: Jurist sieht Bundesarbeitsgericht "auf schiefer Ebene"
Deutliche Kritik am Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der Tübinger Rechtswissenschaftler Hermann Reichold geübt. Das Gericht sei mit seiner Entscheidung, einer abgelehnten konfessionslosen Stellenbewerberin bei der Diakonie eine Entschädigung zuzusprechen, auf eine "schiefe Ebene" gekommen, schreibt er in einem Gastbeitrag für den Fachdienst "epd sozial".

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte am Donnerstag der Berlinerin Vera Egenberger, die sich 2012 beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben hatte, eine Entschädigung wegen Diskriminierung von knapp 4.000 Euro zugesprochen. In der Ausschreibung für die Referentenstelle war neben der fachlichen Qualifikation eine Kirchenmitgliedschaft vorausgesetzt worden. Daraufhin machte die Klägerin eine Diskriminierung aus religiösen Gründen geltend. Das Verfahren ging in Deutschland durch alle Instanzen und landete außerdem beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Der Jurist Reichold äußerte Zweifel daran, dass staatliche Richter immer beurteilen können, ob die von kirchlichen Arbeitgebern geforderte Religionszugehörigkeit gerechtfertigt ist. Wenn künftig Richter die Selbsteinschätzung kirchlicher Einrichtungen überprüfen sollen, ob und inwieweit ein Job bei einer kirchlich getragenen Einrichtung das Etikett "religionsnah" verdient, dann habe "eine solche Fremdeinschätzung das Zeug zur Bevormundung", so Reichold. "Man kommt leicht ins Rutschen, wenn man meint, das Geschäft der Kirche und ihrer Diakonie von außen auf das für richtig gehaltene 'Ethos' kontrollieren zu müssen", erklärte Reichold. Für verfassungsrechtlich vertretbar hält er allein eine Missbrauchskontrolle durch staatliche Gerichte.



Der konkrete Fall der abgelehnten Bewerberin für eine Referentenstelle beim Bundesverband der Diakonie erhält für den Tübinger Rechtswissenschaftler "eine besonders pikante Note" dadurch, dass die Klägerin als Sozialpädagogin gar nicht qualifiziert gewesen sei für diesen Job. "Eine nicht qualifizierte Bewerberin erhält also eine Entschädigung für eine Stelle, die sie nicht hätte antreten können." Mit ihrem Urteil seien die BAG-Richter somit auf einer doppelt schiefen Ebene ins Rutschen gekommen.