Macht hoch die Tür?

Illustration: evangelisch.de/Simone Sass
Macht hoch die Tür?
2017 fallen Heiligabend und vierter Advent zusammen. In den meisten Bundesländern ist es daher erlaubt, dass Supermärkte, Bäckereien und Blumen- und Weihnachtsbaumverkäufer ausnahmsweise für einige Stunden ihre Tore öffnen. Das muss nicht sein!

Viele haben sich schon daran gewöhnt: Einer der stressigsten Vormittage in deutschen Innenstädten ist regelmäßig der des 24. Dezembers. Nicht wenige Menschen sprinten morgens zum Bäcker, um noch schnell frische Brötchen zu besorgen und machen sich dann auf den Weg in die Kaufhäuser. Dort erledigen sie auf den letzten Drücker ihre Einkäufe und Besorgungen. Hektik und Anspannung in langen Warteschlangen und auf überfüllten Rolltreppen.

Das wird in diesem Jahr einmal anders. Alles könnte so schön sein: Ein ruhiger und entspannter freier Tag vor der stillen Nacht, dank kalendarischer Regeln. Aber leider haben trotzdem viele Menschen, die im Einzelhandel arbeiten – genauer gesagt im Lebensmittel- und Floristikbereich – keinen solchen Tag vor sich. Und das gilt auch für alle, die mit dran hängen, also zum Beispiel die Pförtnerinnen im Parkhaus, die Lieferanten oder die Putzleute. Und natürlich auch für deren Familien und Freunde.

Ohnehin müssen ja bereits viele andere Menschen regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten, vom Krankenpfleger über die Polizistin und den Pfarrer bis zur Nachrichtensprecherin. Das ist leider unumgänglich.

Weihnachtsgebäck und Stollen liegen ja ohnehin bereits seit September in den Regalen

Muss es also wirklich sein, dass am 24.12.2017 auch noch viele Läden öffnen? Klar und deutlich: Nein! So sehen das im Übrigen nicht nur die Kirchen, sondern auch mehrere große Einzelhandelsketten, Gewerkschaften, der Gesetzgeber in Hessen und Rheinland-Pfalz - und laut einer repräsentativen Umfrage gut 87 Prozent der Deutschen. Am besten erledigen all diese Menschen ihre Einkäufe dann auch an den Tagen zuvor und ruhen am siebten Tage. Dann können am vierten Advent alle ausschlafen. Und den Gewerbetreibenden dürfte eigentlich auch kein Umsatz verloren gehen (was sie ja so sehr befürchten).

Mir fällt nämlich partout kein Produkt ein, das nicht bereits zuvor besorgt werden könnte, mit Ausnahme der frischen Brötchen vielleicht. Weihnachtsgebäck und Stollen liegen ja ohnehin bereits seit September in den Regalen und die Weihnachtsmärkte öffnen schließlich vielerorts schon vor Totensonntag. Oder steht irgendwo geschrieben, dass der Weihnachtsbaum erst am Heiligabend gekauft werden darf? Nein.

Sehr wohl steht aber geschrieben, dass der Sonntag geschützt ist. Schließlich soll er die Möglichkeit zu Ruhe, Besinnung und freier Zeitgestaltung in Gemeinschaft von Familie und Freunden bieten. So kann er eine Unterbrechung des Alltags und von Verwertungslogik und Kommerz darstellen. Und der 24. Dezember in diesem Jahr ist nunmal ein Sonntag. Nach kirchlichem Verständnis ist er bis 18 Uhr der vierte Advent, der letzte der Sonntage, die zur Vorbereitung auf das Weihnachtsfest dienen sollen. Ein Tag der EinKEHR, nicht des EinKAUFS. Also, bitte: Am 24. die Brötchen mal aufbacken - und die Seele füttern!