Kein Referendum zu Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Verfassung

Kein Referendum zu Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Verfassung
Nach der Ablehnung im schleswig-holsteinischen Landtag wird es keine Volksabstimmung über den Gottesbezug in der Landesverfassung geben.

"Wir akzeptieren diese Entscheidung der Abgeordneten", sagte der frühere Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen (CDU), Sprecher der Initiative. Es bestehe die Gefahr, dass dieses wichtige Thema in einem der bevorstehenden Wahlkämpfe zerrieben werde. Die Initiative sei stolz darauf, eine landesweite Debatte über die Rolle der Religion im öffentlichen Leben angeregt zu haben. Dafür habe es viel Zuspruch und Unterstützung gegeben.

Die Aufnahme des Gottesbezugs in die Präambel der Landesverfassung war am 22. Juli im Kieler Landtag an nur einer Stimme gescheitert. Für einen Antrag hatten 45 der 69 Abgeordneten gestimmt. Notwendig wären mindestens 46 Stimmen gewesen, um die Zwei-Drittel-Mehrheit zu erreichen. Damit bleibt die alte Formulierung ohne Gottesbezug gültig. Noch nie in der Geschichte des Landtags hätten Abgeordnete so intensiv und grundsätzlich über die Bedeutung von Werten für die Politik und die Grenzen der eigenen Vernunft debattiert, sagte Carstensen. "Der Grundgedanke unserer Initiative ist und bleibt richtig."

Die Initiative hatte im vorigen Jahr binnen weniger Monate rund 42.000 Unterschriften gesammelt. Deshalb musste sich der Landtag damit befassen. Möglich wäre jetzt als nächster Schritt ein Volksbegehren, für das 80.000 Unterschriften gesammelt werden müssten. Würde es danach sogar zum Volksentscheid kommen, müssten mehr als 1,1 Millionen Schleswig-Holsteiner für das Anliegen stimmen.